Artikel 13d VO (EG) 2008/1235

Integrität und Lesbarkeit der Informationen

Die Integrität der gemäß der vorliegenden Verordnung erfassten Informationen in TRACES wird geschützt.

Das System bietet insbesondere folgende Garantien:

a)
jeder Nutzer wird eindeutig identifiziert, und es umfasst wirksame Maßnahmen zur Kontrolle der Zugriffsrechte zum Schutz vor illegaler, böswilliger oder unbefugter Einsichtnahme, Vernichtung, Veränderung oder Verschiebung von Informationen, Dateien und Metadaten;
b)
es ist mit physischen Sicherheitssystemen zum Schutz vor Eingriffen und Umwelteinflüssen sowie mit Softwaresystemen zum Schutz vor Cyberangriffen ausgestattet;
c)
es bewahrt die gespeicherten Daten unter sicheren Hardware- und Softwarebedingungen;
d)
es verhindert mit verschiedenen Mitteln unbefugte Änderungen und umfasst Verfahren zur Sicherstellung der Integrität, mit denen sich feststellen lässt, ob Informationen verändert wurden;
e)
es gibt für jeden wichtigen Verfahrensschritt einen Prüfpfad an;
f)
es bietet zuverlässige Verfahren für Formatkonvertierung und Migration, um zu gewährleisten, dass die Informationen während der gesamten geforderten Aufbewahrungsdauer lesbar und zugänglich sind;
g)
es umfasst eine ausreichend genaue und dem neuesten Stand entsprechende funktionelle und technische Dokumentation über den Betrieb und die Merkmale des Systems, die den organisatorischen Einheiten für leistungsbezogene und/oder technische Spezifikationen jederzeit zugänglich sein muss.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.