Artikel 3 VO (EG) 2008/1242
Die wirtschaftliche Betriebsgröße
Die wirtschaftliche Betriebsgröße wird auf der Grundlage des gesamten Standardoutputs des Betriebs festgelegt. Sie wird in Euro angegeben. Die Art der Berechnung der wirtschaftlichen Betriebsgröße und der wirtschaftlichen Größenklassen wird in Anhang II festgelegt.
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