Artikel 3 VO (EG) 2008/1242

Die wirtschaftliche Betriebsgröße

Die wirtschaftliche Betriebsgröße wird auf der Grundlage des gesamten Standardoutputs des Betriebs festgelegt. Sie wird in Euro angegeben. Die Art der Berechnung der wirtschaftlichen Betriebsgröße und der wirtschaftlichen Größenklassen wird in Anhang II festgelegt.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.