ANHANG III VO (EG) 2008/1242
SONSTIGE DIREKT MIT DEM BETRIEB VERBUNDENE ERWERBSTÄTIGKEITEN
-
A.
-
DEFINITION DER SONSTIGEN DIREKT MIT DEM BETRIEB VERBUNDENEN ERWERBSTÄTIGKEITEN
Die sonstigen direkt mit dem Betrieb verbundenen Erwerbstätigkeiten als die landwirtschaftliche Tätigkeit des Betriebs umfassen alle Tätigkeiten, bei denen es sich nicht um landwirtschaftliche Arbeiten handelt und die sich direkt auf den Betrieb beziehen und eine wirtschaftliche Auswirkung auf den Betrieb haben. Es handelt sich um Tätigkeiten, bei denen entweder die Betriebsmittel (Grund und Boden, Gebäude, Maschinen, landwirtschaftliche Erzeugnisse usw.) oder die Erzeugnisse des Betriebs eingesetzt werden.- B.
- SCHÄTZUNG DER BEDEUTUNG DER SONSTIGEN DIREKT MIT DEM BETRIEB VERBUNDENEN ERWERBSTÄTIGKEITEN
Der Anteil der sonstigen direkt mit dem Betrieb verbundenen Erwerbstätigkeiten an der Endproduktion des Betriebs wird folgendermaßen als der Anteil der sonstigen direkt mit dem Betriebsumsatz verbundenen Erwerbstätigkeiten am Gesamtumsatz des Betriebs (einschließlich der Direktzahlungen) geschätzt:- C.
- KLASSEN, DIE DIE BEDEUTUNG DER SONSTIGEN DIREKT MIT DEM BETRIEB VERBUNDENEN ERWERBSTÄTIGKEITEN WIDERSPIEGELN
Die Betriebe werden in Klassen eingeteilt, die die Bedeutung der sonstigen direkt mit dem Betrieb verbundenen Erwerbstätigkeiten in der Endproduktion widerspiegeln und deren Grenzwerte nachstehend aufgeführt sind:Klasse | Grenzwerte in Prozent |
---|---|
I | 0 % bis 10 % |
II | Mehr als 10 % bis 50 % |
III | Mehr als 50 % bis weniger als 100 % |
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.