ANHANG IV VO (EG) 2008/1242
STANDARDOUTPUTS
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1.
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DEFINITION DER STANDARDOUTPUTS UND GRUNDSÄTZE FÜR IHRE BERECHNUNG
a) Der Output eines landwirtschaftlichen Merkmals ist der Geldwert der Bruttoagrarerzeugung zu Ab-Hof-Preisen. Der Standardoutput ist der Outputwert, der der durchschnittlichen Situation in einer bestimmten Region für jedes landwirtschaftliche Merkmal entspricht.
b) Der Output entspricht der Summe aus dem Wert des Haupterzeugnisses oder der Haupterzeugnisse und dem Wert des Nebenerzeugnisses oder der Nebenerzeugnisse. Die Werte werden berechnet, indem die Erzeugung je Einheit mit dem Ab-Hof-Preis multipliziert wird. Die Mehrwertsteuer, produktspezifische Steuern und Direktzahlungen werden nicht berücksichtigt.
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c)
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Erzeugungszeitraum
Die Standardoutputs entsprechen einem Erzeugungszeitraum von 12 Monaten (Kalenderjahr oder Landwirtschaftsjahr). Für die pflanzlichen und tierischen Erzeugnisse, deren Erzeugungsdauer weniger oder mehr als 12 Monate beträgt, wird der Standardoutput berechnet, der dem Zuwachs oder der jährlichen Erzeugung von 12 Monaten entspricht.- d)
- Basisangaben und Bezugszeitraum
Die Standardoutputs werden mit Hilfe der unter Buchstabe b genannten Faktoren ermittelt. Zu diesem Zweck werden in den Mitgliedstaaten die Basisangaben für einen Bezugszeitraum von fünf aufeinanderfolgenden Kalenderjahren oder Landwirtschaftsjahren ermittelt. Dieser Bezugszeitraum ist einheitlich für alle Mitgliedstaaten und wird von der Kommission festgesetzt. So decken zum Beispiel Standardoutputs für den Bezugszeitraum „2007” die Kalenderjahre 2005, 2006, 2007, 2008 und 2009 bzw. die Landwirtschaftsjahre 2005/06, 2006/07, 2007/08, 2008/09 und 2009/10 ab.- e)
- Einheiten
- (1)
- Mengen- und Flächeneinheiten:
- a)
- Die Standardoutputs für die pflanzlichen Merkmale werden auf der Grundlage der in Hektar angegebenen Fläche festgesetzt.
Für die Pilzzucht wird der Standardoutput jedoch auf der Grundlage der Bruttoerzeugung für sämtliche aufeinanderfolgende jährliche Ernten festgelegt und je 100 m2 Pilzbeetfläche angegeben. Für die Verwendung im Rahmen des Informationsnetzes landwirtschaftlicher Buchführungen werden die so ermittelten Standardoutputs durch die Anzahl aufeinanderfolgender jährlicher Ernten geteilt, die von den Mitgliedstaaten mitgeteilt wird.
- b)
- Die Standardoutputs für die tierischen Merkmale werden je Stück Vieh festgesetzt, außer für Geflügel, für das sie je hundert Stück, und für Bienen, für die sie je Bienenstock festgesetzt werden.
- (2)
- Währungseinheiten und Abrundung
Die Basisfaktoren für die Bestimmung der Standardoutputs und die berechneten Standardoutputs werden in Euro festgesetzt. Für die Mitgliedstaaten, die nicht an der Wirtschafts- und Währungsunion teilnehmen, werden die Standardoutputs anhand der durchschnittlichen Umrechnungskurse für den in Nummer 1 Buchstabe d dieses Anhangs bestimmten Bezugszeitraum in Euro umgerechnet. Die Kommission teilt diese Umrechnungskurse den betreffenden Mitgliedstaaten mit. Die Standardoutputs können auf jeweils 5 EUR auf- oder abgerundet werden, wenn dies zweckmäßig erscheint.- 2.
- AUFGLIEDERUNG DER STANDARDOUTPUTS
- a)
- Nach Merkmalen des Pflanzenbaus und der Viehhaltung
Die Standardoutputs werden für alle landwirtschaftlichen Merkmale, die den Rubriken in den gemeinschaftlichen Erhebungen über die Struktur der landwirtschaftlichen Betriebe entsprechen, gemäß den für diese Erhebungen geltenden Bestimmungen festgelegt.- b)
- Geografische Aufteilung
- —
Die Standardoutputs werden mindestens auf der Grundlage von geografischen Einheiten festgelegt, die für die gemeinschaftlichen Erhebungen über die Struktur der landwirtschaftlichen Betriebe und für das Informationsnetz landwirtschaftlicher Buchführungen benutzt werden können. Diese geografischen Einheiten basieren durchweg auf der allgemeinen Systematik der Gebietseinheiten für die Statistik (NUTS) gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1059/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates(1). Diese Einheiten werden als eine Neugruppierung von NUTS3-Regionen beschrieben. Benachteiligte Gebiete oder Berggebiete gelten nicht als geografische Einheiten.
- —
Für die Merkmale, die in der betroffenen Region nicht vorkommen, wird kein Standardoutput festgesetzt.
- 3.
- SAMMLUNG VON ANGABEN FÜR DIE ERMITTLUNG DER STANDARDOUTPUTS
- a)
- Die Basisangaben für die Ermittlung der Standardoutputs werden zumindest jedes Mal erneuert, wenn eine Betriebsstrukturerhebung in Form einer Zählung durchgeführt wird.
- b)
- Zwischen zwei gemeinschaftlichen Betriebsstrukturerhebungen, die in Form einer Zählung durchgeführt werden, werden die Standardoutputs jedes Mal aktualisiert, wenn eine Betriebsstrukturerhebung vorgenommen wird. Diese Aktualisierungen erfolgen:
- —
entweder mittels der Erneuerung von Basisangaben entsprechend den Ausführungen unter Buchstabe a,
- —
oder unter Heranziehung einer Berechnungsmethode, die es ermöglicht, die Standardoutputs zu aktualisieren. Die Grundsätze einer solchen Methode werden auf Gemeinschaftsebene festgelegt.
- 4.
- DURCHFÜHRUNG
Es ist Aufgabe der Mitgliedstaaten, gemäß den Vorschriften dieses Anhangs die für die Berechnung der Standardoutputs bestimmten Basisangaben zu sammeln, die Standardoutputs zu berechnen und in Euro umzurechnen sowie die Angaben, die für die etwaige Anwendung der Aktualisierungsmethode erforderlich sind, zu erheben.- 5.
- BEHANDLUNG VON SONDERFÄLLEN
Folgende besondere Modalitäten zur Berechnung der Standardoutputs für bestimmte Sonderfälle sind vorgesehen:- a)
- Schwarzbrache (einschließlich Grünbrache), für die keine Beihilfe gewährt wird
Der Standardoutput für Schwarzbrache (einschließlich Grünbrache), für die keine Beihilfe gewährt wird, wird für die Berechnung des gesamten Standardoutputs des Betriebs nur berücksichtigt, wenn es andere positive Standardoutputs im Betrieb gibt.- b)
- Schwarzbrache (einschließlich Grünbrache), die einer Beihilferegelung unterliegt und nicht wirtschaftlich genutzt wird, sowie Dauergrünland, das nicht mehr zu Produktionszwecken genutzt wird und beihilfefähig ist
Da die Erzeugung von beihilfefähigen Flächen, die nicht wirtschaftlich genutzt werden, auf die Direktzahlungen begrenzt ist, gelten die Standardoutputs als gleich Null.- c)
- Haus- und Nutzgärten
Da die Erzeugung von Haus- und Nutzgärten normalerweise für den Eigenverbrauch des Betriebsinhabers und nicht zum Verkauf bestimmt ist, gelten die Standardoutputs als gleich Null.- d)
- Viehbestand
Für den Viehbestand werden die Merkmale nach Altersklassen aufgeteilt. Der Output entspricht dem Wert des Wachstums des Tieres während der in der Klasse verbrachten Zeit. In anderen Worten entspricht der Output der Differenz zwischen dem Wert des Tieres beim Verlassen der Klasse und dem Wert des Tieres beim Eintreten in die Klasse (auch „Wiederbeschaffungswert” genannt).- e)
- Rinder unter einem Jahr, männlich und weiblich
Die für Rinder unter einem Jahr ermittelten Standardoutputs werden für die Berechnung des gesamten Standardoutputs des Betriebs nur berücksichtigt, wenn sich mehr Rinder unter einem Jahr als Kühe im Betrieb befinden. Nur die Standardoutputs, die sich auf die überzählige Anzahl von Rindern unter einem Jahr beziehen, werden berücksichtigt.- f)
- Sonstige Schafe und sonstige Ziegen
Die für sonstige Schafe ermittelten Standardoutputs werden für die Berechnung des gesamten Standardoutputs des Betriebs nur berücksichtigt, wenn sich keine Mutterschafe in dem Betrieb befinden. Die für sonstige Ziegen ermittelten Standardoutputs werden für die Berechnung des gesamten Standardoutputs des Betriebs nur berücksichtigt, wenn sich keine Mutterziegen in dem Betrieb befinden.- g)
- Ferkel
Die für Ferkel ermittelten Standardoutputs werden für die Berechnung des gesamten Standardoutputs des Betriebs nur berücksichtigt, wenn sich keine Muttersauen in dem Betrieb befinden.- h)
- Futterpflanzen
Gibt es kein Weidevieh (wie Einhufer, Rinder, Schafe oder Ziegen) im Betrieb, so gelten die Futterpflanzen (wie Futterhackfrüchte, Grünfutter, Wiesen und Weiden) als zum Verkauf bestimmt und gehören zum Ackerbau-Output. Gibt es Weidevieh im Betrieb, so gelten die Futterpflanzen als zur Fütterung des Weideviehs bestimmt und gehören zum Weidevieh- und Futterpflanzen-Output.Fußnote(n):
- (1)
ABl. L 154 vom 21.6.2003, S. 1.
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