Artikel 35 VO (EG) 2008/1249

Durchschnittliche Gemeinschaftspreise

Zur Berechnung der durchschnittlichen Gemeinschaftsmarktpreise von Lammschlachtkörpern werden die in Artikel 34 Absatz 2 genannten Preise mit Koeffizienten gewogen, die die relative Höhe der Schaffleischerzeugung in jedem Mitgliedstaat im Vergleich zur gesamten Schaffleischerzeugung der Gemeinschaft ausdrücken.

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