ANHANG V VO (EG) 2008/1249
Protokoll der Einstufungsverfahren für Schweineschlachtkörper gemäß Artikel 23 Absatz 4
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Im ersten Protokollteil ist der Zerlegeversuch genau zu beschreiben, insbesondere
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Anwendungszeitraum und die für das gesamte Genehmigungsverfahren eingeplante Zeit,
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Anzahl und Anschrift der Schlachtbetriebe,
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Beschreibung der Schweinepopulation, auf welche das Einstufungsverfahren angewendet werden soll,
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Angabe des gewählten Zerlegungsverfahrens (Voll- oder Teilzerlegung),
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wird ein Computertomograph gemäß Artikel 23 Absatz 1 Unterabsatz 1 verwendet, Beschreibung des Verfahrens,
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Darstellung der zusammen mit dem gewählten Probenahmeverfahren verwendeten statistischen Methoden,
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Beschreibung des auf einzelstaatlicher Ebene angewendeten Schnellverfahrens,
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genaue Angebotsform der zu verwendenden Schlachtkörper.
- 2.
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Im zweiten Protokollteil sind die Ergebnisse des Zerlegeversuchs genau zu beschreiben, insbesondere
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Darstellung der zusammen mit den gewählten Probenahmeverfahren verwendeten statistischen Methoden,
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aufzustellende oder zu ändernde Gleichung,
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numerische und graphische Ergebnisbeschreibung,
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Beschreibung des neuen Gerätes,
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Gewichtsgrenze für die einzustufenden Schweine und andere Beschränkungen in Bezug auf die praktische Anwendung des Verfahrens.
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