ANHANG V VO (EG) 2008/1334
Bedingungen für die Herstellung thermisch gewonnener Reaktionsaromen und Höchstmengen bestimmter Stoffe in thermisch gewonnenen Reaktionsaromen
-
Teil A:
-
Herstellungsbedingungen
- a)
- Die Temperatur der Erzeugnisse bei der Verarbeitung darf 180 °C nicht überschreiten.
- b)
- Die Dauer der thermischen Verarbeitung darf 15 Minuten bei 180 °C nicht überschreiten, wobei sich die Verarbeitungszeit bei niedrigeren Temperaturen verlängern kann, d.h. durch Verdoppelung der Erhitzungsdauer bei jeder Senkung der Temperatur um 10 °C, bis zu einer Höchstdauer von 12 Stunden.
- c)
- Der pH-Wert darf bei der Verarbeitung 8,0 nicht überschreiten.
-
Teil B:
-
Höchstmengen bestimmter Stoffe
Stoffe | Höchstmengen μg/kg |
---|---|
2-Amino-3,4,8-trimethylimidazo [4,5-f] chinoxalin (4,8-DiMeIQx) | 50 |
2-Amino-1-methyl-6-phenylimidazol [4,5-b] pyridin (PhIP) | 50 |
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.