ANHANG V VO (EG) 2008/1334

Bedingungen für die Herstellung thermisch gewonnener Reaktionsaromen und Höchstmengen bestimmter Stoffe in thermisch gewonnenen Reaktionsaromen

Teil A:
Herstellungsbedingungen

a)
Die Temperatur der Erzeugnisse bei der Verarbeitung darf 180 °C nicht überschreiten.
b)
Die Dauer der thermischen Verarbeitung darf 15 Minuten bei 180 °C nicht überschreiten, wobei sich die Verarbeitungszeit bei niedrigeren Temperaturen verlängern kann, d.h. durch Verdoppelung der Erhitzungsdauer bei jeder Senkung der Temperatur um 10 °C, bis zu einer Höchstdauer von 12 Stunden.
c)
Der pH-Wert darf bei der Verarbeitung 8,0 nicht überschreiten.

Teil B:
Höchstmengen bestimmter Stoffe

Stoffe Höchstmengen μg/kg
2-Amino-3,4,8-trimethylimidazo [4,5-f] chinoxalin (4,8-DiMeIQx) 50
2-Amino-1-methyl-6-phenylimidazol [4,5-b] pyridin (PhIP) 50

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