ANHANG IV VO (EG) 2008/1334
Liste der Ausgangsstoffe, deren Verwendung bei der Herstellung von Aromen und Lebensmittelzutaten mit Aromaeigenschaften Einschränkungen unterliegt
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Teil A:
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Ausgangsstoffe, die nicht zur Herstellung von Aromen und Lebensmitteln mit Aromaeigenschaften verwendet werden dürfen
Ausgangsstoff | |
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Lateinische Bezeichnung | Gebräuchliche Bezeichnung |
Acorus calamus L. — tetraploide Form | Kalmus — tetraploide Form |
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Teil B:
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Bedingungen für die Verwendung von Aromen und Lebensmittelzutaten mit Aromaeigenschaften, die aus bestimmten Ausgangsstoffen hergestellt wurden
Ausgangsstoff | Verwendungsbedingungen | |
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Lateinische Bezeichnung | Gebräuchliche Bezeichnung | |
Quassia amara L. und Picrasma excelsa (Sw) |
Quassia | Aus diesem Ausgangsstoff hergestellte Aromen und Lebensmittelzutaten mit Aromaeigenschaften dürfen nur zur Herstellung von Getränken und Backwaren verwendet werden. |
Laricifomes officinales (Villars: Fries) Kotl. et Pouz oder Fomes officinalis |
Lärchenschwamm | Aus diesen Ausgangsstoffen hergestellte Aromen und Lebensmittelzutaten mit Aromaeigenschaften dürfen nur zur Herstellung von alkoholischen Getränken verwendet werden |
Hypericum perforatum L. | Johanniskraut | |
Teucrium chamaedrys L. | Edelgamander |
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