ANHANG IV VO (EG) 2008/1334

Liste der Ausgangsstoffe, deren Verwendung bei der Herstellung von Aromen und Lebensmittelzutaten mit Aromaeigenschaften Einschränkungen unterliegt

Teil A:
Ausgangsstoffe, die nicht zur Herstellung von Aromen und Lebensmitteln mit Aromaeigenschaften verwendet werden dürfen

Ausgangsstoff
Lateinische Bezeichnung Gebräuchliche Bezeichnung
Acorus calamus L. — tetraploide Form Kalmus — tetraploide Form

Teil B:
Bedingungen für die Verwendung von Aromen und Lebensmittelzutaten mit Aromaeigenschaften, die aus bestimmten Ausgangsstoffen hergestellt wurden

Ausgangsstoff Verwendungsbedingungen
Lateinische Bezeichnung Gebräuchliche Bezeichnung

Quassia amara L. und

Picrasma excelsa (Sw)

Quassia Aus diesem Ausgangsstoff hergestellte Aromen und Lebensmittelzutaten mit Aromaeigenschaften dürfen nur zur Herstellung von Getränken und Backwaren verwendet werden.

Laricifomes officinales (Villars: Fries) Kotl. et Pouz

oder

Fomes officinalis

Lärchenschwamm Aus diesen Ausgangsstoffen hergestellte Aromen und Lebensmittelzutaten mit Aromaeigenschaften dürfen nur zur Herstellung von alkoholischen Getränken verwendet werden
Hypericum perforatum L. Johanniskraut
Teucrium chamaedrys L. Edelgamander

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