Artikel 9 VO (EG) 2008/1339
Befugnisse des Vorstands
Der Vorstand hat folgende Aufgaben und Befugnisse:
- a)
- Ernennung und erforderlichenfalls Entlassung des Direktors gemäß Artikel 10 Absatz 5;
- b)
- Ausübung der Disziplinargewalt über den Direktor;
- c)
- Annahme des Jahresarbeitsprogramms der Stiftung auf Grundlage eines vom Direktor unterbreiteten Entwurfs, nachdem die Stellungnahme der Kommission eingeholt wurde, gemäß Artikel 12;
- d)
- Erstellung eines jährlichen Voranschlags der Einnahmen und Ausgaben für die Stiftung und Übermittlung dieses Voranschlags an die Kommission;
- e)
- Annahme des vorläufigen Stellenplans und des endgültigen Haushaltsplans der Stiftung nach Abschluss des jährlichen Haushaltsverfahrens gemäß Artikel 16;
- f)
- Annahme des jährlichen Tätigkeitsberichts der Stiftung gemäß dem in Artikel 13 festgelegten Verfahren und Übermittlung dieses Berichts an die Organe und die Mitgliedstaaten;
- g)
- Annahme der Geschäftsordnung der Stiftung auf Grundlage eines vom Direktor unterbreiteten Entwurfs, nachdem die Stellungnahme der Kommission eingeholt wurde;
- h)
- Annahme der Finanzregelung für die Stiftung auf Grundlage eines vom Direktor unterbreiteten Entwurfs, nachdem die Stellungnahme der Kommission eingeholt wurde, gemäß Artikel 19;
- i)
- Annahme der Verfahren für die Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 gemäß Artikel 4 der vorliegenden Verordnung.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.