Artikel 6 VO (EG) 2008/1342

Mindest- und Vorsorgewerte für die Biomasse

Bei der Annahme von Bewirtschaftungsmaßnahmen müssen die Mindest- und Vorsorgewerte für die Biomasse für die einzelnen Kabeljaubestände mit den Zielen der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 im Einklang stehen.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.