Artikel 1 VO (EG) 2008/181

Gegenstand

In dieser Verordnung werden die Höhe der Sonderbeiträge gemäß Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 718/1999, die Höhe der Verhältnisse der „Alt-für-neu-Regelung” sowie die praktischen Einzelheiten zur Durchführung der kapazitätsbezogenen Maßnahmen für die Binnenschifffahrtsflotten der Gemeinschaft festgelegt.

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