Artikel 1 VO (EG) 2008/241

Das partnerschaftliche Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Guinea-Bissau(1) wird im Namen der Gemeinschaft genehmigt.

Der Wortlaut des Abkommens ist dieser Verordnung beigefügt.

Fußnote(n):

(1)

ABl. L 342 vom 27.12.2007, S. 5.

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