Artikel 1 VO (EG) 2008/241
Das partnerschaftliche Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Guinea-Bissau(1) wird im Namen der Gemeinschaft genehmigt.
Der Wortlaut des Abkommens ist dieser Verordnung beigefügt.
Fußnote(n):
- (1)
ABl. L 342 vom 27.12.2007, S. 5.
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