ANHANG VII VO (EG) 2008/273
(Artikel 5)
BESTIMMUNG VON BETA-APO-8'-CAROTINSÄURE-ETHYLESTER IN BUTTERFETT UND IN BUTTER DURCH SPEKTROMETRIE
-
1.
-
GEGENSTAND UND ANWENDUNGSBEREICH
Die Methode beschreibt ein Verfahren für die quantitative Bestimmung von Beta-Apo-8'-Carotinsäure-Ethylester (Apo-Carotin-Ester) in Butterfett und Butter. Apo-Carotin-Ester stellt die Summe aller Stoffe in einem Extrakt von Proben dar, die unter den in der Methode dargestellten Bedingungen gewonnen werden und Licht bei 440 nm absorbieren.- 2.
- KURZBESCHREIBUNG
Das Butterfett wird in Petrolether gelöst; anschließend wird die Absorption bei 440 nm gemessen. Der Apo-Carotinester-Gehalt wird bezogen auf eine externe Standardprobe bestimmt.- 3.
- APPARATUR
3.1. Messpipetten mit Fassungsvermögen von 0,25, 0,50, 0,75 und 1,0 ml
3.2. Spektrophotometer, geeignet für die Verwendung bei 440 nm (und 447-449 nm), ausgestattet mit Küvetten mit optischer Weglänge von 1 cm
3.3. Messkolben, 20 ml und 100 ml
3.4. Analysewaage, Empfindlichkeit 0,1 mg, Messgenauigkeit 1 mg, Skalenteilung 0,1 mg
3.5. Ofen, 45 °C ±1 °C
3.6. Aschefreie Schnellfilter
- 4.
- REAGENZIEN
Alle Reagenzien müssen analysenrein sein.4.1. Apo-Carotinester-Suspension (ungefähr 20 %)4.1.1. Der Gehalt der Suspension ist wie folgt zu bestimmen: Die Suspension wird auf 45 bis 50 °C erwärmt und in der ungeöffneten Originalverpackung homogenisiert. Etwa 400 mg werden genau in einen 100-ml-Messkolben eingewogen und in 20 ml Chloroform (4.4) aufgelöst; anschließend wird bis zur Marke mit Cyclohexan (4.5) aufgefüllt. 5 ml dieser Lösung werden mit Cyclohexan auf 100 ml aufgefüllt (Lösung A). 5 ml der Lösung A werden mit Cyclohexan auf 100 ml verdünnt. Die Absorption wird bei 447-449 nm gemessen. (Das Maximum im Vergleich zu Cyclohexan unter Verwendung von 1-cm-Küvetten wird als Blindprobe gemessen.) P Apo-Carotin-Ester-Gehalt (%) = (Absmax × 40000) / (Msusp × 2550) bzw. (Absmax / 2550) × (100 / 5) × (100 / 5) × (100 / Msusp)- Absmax=
- Höchstabsorption der Kalibrierlösung
- Msusp=
- Masse der Suspension (g)
- 2550=
- Referenzlaboratorien (1 %, 1 cm)
- P=
- Reinheit (Gehalt) der Suspension (%)
- Absmax=
- Höchstabsorption der Kalibrierlösung
- Msusp=
- Masse der Suspension (g)
- 2550=
- Referenzlaboratorien (1 %, 1 cm)
- P=
- Reinheit (Gehalt) der Suspension (%)
Anmerkung: Apo-Carotin-Ester-Suspension ist empfindlich gegenüber Luft, Hitze und Licht. In der ungeöffneten Originalverpackung (unter Stickstoffsiegel) und an einem kühlen Platz kann sie etwa zwölf Monate aufbewahrt werden. Nach Öffnung ist der Inhalt innerhalb kurzer Zeit zu verwenden.
4.1.2. Apo-Carotin-Ester-Standardlösung, ungefähr 0,2 mg/ml 0,100 g Apo-Carotin-Ester-Suspension (4.1.1) (W) werden auf 1 mg genau abgewogen, in Petroleumbenzin (4.2) aufgelöst und quantitativ in einen 100-ml-Messkolben gegeben; anschließend wird bis zur Marke mit Petroleumbenzin aufgefüllt. Diese Lösung enthält (W × P) 10 mg/ml Apo-Carotin-Ester.
Anmerkung: Die Lösung muss kühl und dunkel aufbewahrt werden. Nicht verwendete Lösung ist nach einem Monat zu beseitigen.
4.2. Petroleumbenzin (40-60 °C)
4.3. Natriumsulfat, wasserfrei, granular, zuvor 2 Stunden lang bei 102 °C getrocknet.
4.4. Chloroform
4.5. Cyclohexan
- 5.
- VERFAHREN
- 5.1.
- Vorbereitung der Probe
- 5.1.1.
- Butterfett
Die Probe wird in einem Ofen bei etwa 45 °C geschmolzen.- 5.1.2.
- Butter
Die Probe wird in einem Ofen bei etwa 45 °C geschmolzen und ein repräsentativer Teil durch einen Filter mit etwa 10 g wasserfreiem Natriumsulfat (4.3) gefiltert; diese Schritte werden unter Abschirmung von starkem natürlichem oder künstlichem Licht und bei einer gleich bleibenden Temperatur von 45 °C durchgeführt. Es wird eine geeignete Menge Butterfett entnommen.- 5.2.
- Bestimmung
Etwa 1 g Butterfett oder Milchfett (5.1.2) (M) werden auf 1 mg genau abgewogen. Das Fett wird unter Verwendung von Petroleumbenzin (4.2) quantitativ in einen 20-ml-(V)-Messkolben gegeben; anschließend wird bis zur Marke aufgefüllt und gründlich gemischt. Ein Aliquot dieses Gemisches wird in eine 1-cm-Küvette gebracht; dann wird die Absorption bei 440 nm im Vergleich zur Blindprobe mit Petroleumbenzin gemessen. Die Konzentration des Apo-Carotin-Esters in der Lösung wird durch Vergleich mit der Kalibrierkurve C (μg/ml) ermittelt.- 5.3.
- Kalibrierung
0, 0,25, 0,5, 0,75 und 1,0 ml der Apo-Carotin-Ester-Standardlösung (4.1.2) werden in fünf 100-ml-Messkolben pipettiert. Anschließend wird mit Petroleumbenzin (4.2) aufgefüllt und gemischt. Die ungefähren Konzentrationen der Lösungen liegen im Bereich 0 bis 2 μg/ml und werden im Vergleich mit der Konzentration der Standardlösung (4.1.2) (W × P) / 10 mg/ml genau berechnet. Die Absorptionswerte bei 440 nm werden bezogen auf die Petroleumbenzin-Blindprobe (4.2) gemessen. Die Absorptionswerte auf der y-Achse und die jeweiligen Apo-Carotin-Ester-Konzentrationen werden auf der x-Achse eintragen. Die Formel der Kalibrierkurve wird berechnet.- 6.
- BERECHNUNG DER ERGEBNISSE
6.1. Der Apo-Carotin-Ester-Gehalt, ausgedrückt in mg/kg des Erzeugnisses, wird mit den folgenden Formeln berechnet: Butterfett: Butterfett (C × V)/M Butter: 0,82 (C × V)M Dabei sind:- C=
- Apo-Carotin-Ester-Gehalt in μg/ml, von der Kalibrierkurve (5.3) abzulesen
- V=
- Volumen (ml) der Versuchslösung (5.2)
- M=
- Masse (g) der Testprobe (5.2)
- 0,82=
- Berichtigungsfaktor für den Milchfettgehalt der Butter
- 7.
- GENAUIGKEIT DER METHODE
- 7.1.
- Wiederholbarkeit
- 7.1.1.
- Butteranalyse
Die Ergebnisse zweier Bestimmungen, die von demselben Analytiker mit denselben Geräten am gleichen Testmaterial so rasch wie möglich nacheinander ausgeführt worden sind, dürfen um nicht mehr als 1,4 mg/kg voneinander abweichen.- 7.1.2.
- Butterfettanalyse
Die Ergebnisse zweier Bestimmungen, die von demselben Analytiker mit denselben Geräten am gleichen Testmaterial so rasch wie möglich nacheinander ausgeführt worden sind, dürfen um nicht mehr als 1,6 mg/kg voneinander abweichen.- 7.2.
- Vergleichbarkeit
- 7.2.1.
- Butteranalyse
Die Ergebnisse zweier Bestimmungen, die von Analytikern in verschiedenen Laboratorien mit verschiedenen Geräten am gleichen Testmaterial durchgeführt worden sind, dürfen um nicht mehr als 4,7 mg/kg voneinander abweichen.- 7.3.
- Butterfettanalyse
Die Ergebnisse zweier Bestimmungen, die von Analytikern in verschiedenen Laboratorien mit verschiedenen Geräten am gleichen Testmaterial durchgeführt worden sind, dürfen um nicht mehr als 5,3 mg/kg voneinander abweichen.- 7.4.
- Herkunft der Präzisionsdaten
Die Präzisionsdaten stammen aus einem 1995 unter Beteiligung von elf Laboratorien und zwölf gekennzeichneten Proben (sechs Blindduplikate) für Butter und zwölf gekennzeichneten Proben (sechs Blindduplikate) für Butterfett durchgeführten Versuch.- 8.
- TOLERANZGRENZEN
8.1. Zur Prüfung der richtigen Kennzeichnung des Erzeugnisses sind dem gekennzeichneten Erzeugnis drei Proben zu entnehmen.
- 8.2.
- Butter
8.2.1. Der Beimischungsanteil für Butter beträgt unter Berücksichtigung der Hintergrundabsorption 22 mg/kg.
8.2.2. Die Ergebnisse der drei aus der Produktanalyse erhaltenen Proben werden verwendet, um die Quote und die Homogenität der Beimischung des Kennzeichnungsmittels zu prüfen; das niedrigste dieser Ergebnisse wird bezogen auf die folgenden Grenzwerte beurteilt:- —
17,7 mg/kg (95 % der Beimischungsmindestquote),
- —
12,2 mg/kg (70 % der Beimischungsmindestquote).
Es wird die Kennzeichnungsmittelkonzentration der Probe mit dem niedrigsten Ergebnis verwendet, das durch Interpolierung zwischen 17,7 mg/kg und 12,2 mg/kg ermittelt wurde.
17,7 mg/kg (95 % der Beimischungsmindestquote),
12,2 mg/kg (70 % der Beimischungsmindestquote).
- 8.3.
- Butterfett
8.3.1. Der Beimischungsanteil für Butterfett beträgt unter Berücksichtigung der Hintergrundabsorption 24 mg/kg. Die Ergebnisse der drei aus der Produktanalyse erhaltenen Proben werden verwendet, um die Quote und die Homogenität der Beimischung des Kennzeichnungsmittels zu prüfen; das niedrigste dieser Ergebnisse wird bezogen auf die folgenden Grenzwerte beurteilt:- —
19,2 mg/kg (95 % der Beimischungsmindestquote),
- —
13,2 mg/kg (70 % der Beimischungsmindestquote).
Es wird die Kennzeichnungsmittelkonzentration der Probe mit dem niedrigsten Ergebnis verwendet, das durch Interpolierung zwischen 13,2 mg/kg und 19,2 mg/kg ermittelt wurde.
19,2 mg/kg (95 % der Beimischungsmindestquote),
13,2 mg/kg (70 % der Beimischungsmindestquote).
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