ANHANG XVIII VO (EG) 2008/273

(Artikel 14)

BESTIMMUNG DES FEUCHTIGKEITSGEHALTS VON TROCKENRAHM

1.
ANWENDUNGSBEREICH

Dieser Anhang beschreibt ein Verfahren zur Bestimmung des Feuchtigkeitsgehalts von Trockenrahm.

2.
BEGRIFFSBESTIMMUNGEN

In diesem Anhang werden die folgenden Begriffe verwendet: Feuchtigkeitsgehalt: Mit dem in dieser internationalen Norm beschriebenen Verfahren ermittelter Masseverlust; der Feuchtigkeitsgehalt wird als Massegehalt ausgedrückt.

3.
KURZBESCHREIBUNG

Eine Probeneinwaage wird bei 102 ± 2 °C auf eine konstante Masse getrocknet und gewogen, um den Masseverlust zu bestimmen.

4.
APPARATUR

Normale Laborausstattung und insbesondere:

4.1. Analysewaage, Messgenauigkeit 1 mg, Teilung 0,1 mg

4.2. Ofen, gut belüftet, mit einem Thermostaten regelbar auf konstant 102 ± 2 °C im gesamten Arbeitsbereich

4.3. Exsikkator mit frisch getrocknetem Silicagel mit Feuchtigkeitsanzeige oder ein sonstiges wirksames Trockenmittel

4.4. Schalen mit flachem Boden, Tiefe etwa 25 mm, Durchmesser etwa 50 mm, aus geeignetem Material (z. B. Glas, Edelstahl, Nickel oder Aluminium), mit gut sitzenden und leicht abnehmbaren Deckeln

4.5. Flaschen mit passgenau sitzenden Verschlüssen zum Mischen der Laborproben

5.
PROBENAHME

Wichtig ist, dass das Laboratorium eine Testprobe erhält, die tatsächlich repräsentativ ist und nicht bei Transport oder Lagerung beschädigt oder verändert wurde. Die Probenahme ist nicht Bestandteil der in dieser internationalen Norm beschriebenen Methode. Eine empfohlene Methode zur Probenahme wird in ISO 707IDF 50 erläutert. Die Probe wird so aufbewahrt, dass eine Beeinträchtigung oder Änderung der Zusammensetzung verhindert wird.

6.
VORBEREITUNG DER TESTPROBE

Die Testprobe wird gründlich gemischt, indem sie mehrfach geschüttelt und der Probenbehälter gestürzt wird (ggf. nach Übertragung sämtlicher Testproben in einen luftdichten Behälter mit hinreichendem Fassungsvermögen für die Durchführung dieses Schritts). Wenn auf diese Weise eine vollständige Homogenität nicht erzielt werden kann, sind (für zwei getrennte Bestimmungen) zwei Einwaagen der vorbereiteten Testprobe zu verwenden, die an zwei möglichst weit voneinander entfernten Punkten genommen wurden.

7.
VERFAHREN

7.1.
Vorbereitung der Schale

7.1.1. Eine unbedeckte Schale und der dazugehörige Deckel (4.4) werden im auf 102 ± 2 °C eingestellten Ofen (4.2) mindestens 1 Stunde erwärmt.

7.1.2. Der Deckel wird auf die Schale gesetzt und die verschlossene Schale in den Exsikkator (4.3) gegeben; anschließend muss die Schale auf die Temperatur des Raums abkühlen, in dem sich die Waage befindet. Die Schale wird auf 1 mg gewogen und das Ergebnis auf 0,1 mg genau protokolliert.

7.2.
Probeneinwaage

1 bis 3 g der vorbereiteten Testrobe (6) werden in die Schale gegeben; der Deckel wird geschlossen. Die Schale wird auf 1 mg gewogen und das Ergebnis auf 0,1 mg genau protokolliert.

7.3.
Bestimmung

7.3.1. Der Deckel wird abgenommen und die Schale mit dem dazugehörigen Deckel 2 Stunden in den auf 102 ± 2 °C gestellten Ofen gesetzt.

7.3.2. Der Deckel wird auf die Schale gesetzt und die verschlossene Schale in den Exsikkator gegeben; anschließend muss die Schale auf die Temperatur des Raums abkühlen, in dem sich die Waage befindet. Die Schale wird auf 1 mg gewogen und das Ergebnis auf 0,1 mg genau protokolliert.

7.3.3. Der Deckel der Schale wird geöffnet und die Schale mit dem dazugehörigen Deckel nochmals 1 Stunde im Ofen erwärmt. Anschließend wird Schritt 7.3.2 wiederholt.

7.3.4. Die Schale wird so oft erwärmt und neu gewogen, bis die Masse nach dem erneuten Wiegen nur noch um höchstens 1 mg ab- oder zunimmt. Für die Berechnung ist die niedrigste protokollierte Masse anzunehmen.

8.
BERECHNUNG UND DARSTELLUNG DER ERGEBNISSE

8.1.
Berechnung

Der Feuchtigkeitsgehalt, ausgedrückt in g/100 g, wird wie folgt berechnet: Dabei sind: m0 = Masse der Schale und des Deckels (7.1.2) in Gramm; m1 = Masse der Schale, des Deckels und der Probeneinwaage vor dem Trocknen (7.2) in Gramm; m2 = Masse der Schale, des Deckels und der Probeneinwaage nach dem Trocknen (7.3.4) in Gramm. Das Ergebnis wird auf zwei Dezimalstellen genau protokolliert.

9.
GENAUIGKEIT

Anmerkung: Die Werte für die Wiederholbarkeit und die Vergleichbarkeit wurden aus den Ergebnissen eines Leistungstests (siehe Steiger, G. Bulletin of IDF Nr. 285/1993, S. 21-28) abgeleitet, der gemäß IDF-Norm 135B:1991 Milk and milk products — Precision characteristics of analytical methods — Outline of collaborative study procedure durchgeführt wurde.

9.1.
Wiederholbarkeit

Der absolute Unterschied zwischen zwei einzelnen und voneinander unabhängigen Testergebnissen, die nach derselben Methode bei identischem Testmaterial im selben Laboratorium von demselben Analytiker und mit derselben Ausrüstung binnen eines kurzen Zeitraums ermittelt wurden, liegt in höchstens 5 % aller Fälle über 0,20 g Feuchtigkeit pro 100 g Produkt.

9.2.
Vergleichbarkeit

Der absolute Unterschied zwischen zwei einzelnen und voneinander unabhängigen Testergebnissen, die nach derselben Methode bei identischem Testmaterial in verschiedenen Laboratorien von verschiedenen Analytikern und mit unterschiedlicher Ausrüstung ermittelt wurden, liegt in höchstens 5 % aller Fälle über 0,40 g Feuchtigkeit pro 100 g Produkt.

10.
PRÜFPROTOKOLL

Das Prüfprotokoll enthält folgende Informationen:

sämtliche Informationen, die zur Bestimmung der Probe benötigt werden;

die verwendete Probenahmemethode (wenn bekannt);

die verwendete Prüfmethode unter Bezug auf diese internationale Norm;

sämtliche Arbeitsbedingungen, die in dieser internationalen Norm nicht genannt sind oder als fakultativ bewertet werden, sowie nähere Informationen zu sämtlichen Vorfällen, die sich auf die Testergebnisse ausgewirkt haben könnten;

die ermittelten Testergebnisse sowie — wenn die Wiederholbarkeit geprüft wurde — das ermittelte Endergebnis.

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