Artikel 14 VO (EG) 2008/294
Finanzmittel
(1) Die Finanzierung des EIT erfolgt durch einen Beitrag aus dem Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union im Rahmen der in Artikel 19 festgelegten Finanzausstattung und aus anderen privaten und öffentlichen Quellen.
(2) Die KIC werden insbesondere aus folgenden Quellen finanziert:
- a)
- durch Beiträge von Partnerorganisationen als eine wesentliche Finanzierungsquelle,
- b)
- durch freiwillige Beiträge von Mitgliedstaaten, von Drittstaaten oder von öffentlichen Stellen in diesen Staaten,
- c)
- durch Beiträge von internationalen Einrichtungen oder Institutionen,
- d)
- durch Einnahmen, die die KIC durch ihr eigenes Vermögen und durch ihre eigenen Tätigkeiten und Lizenzgebühren für Rechte des geistigen Eigentums erwirtschaften,
- e)
- aus Vermögen, einschließlich des von der EIT-Stiftung verwalteten Vermögens,
- f)
- durch Zuwendungen, Schenkungen und Beiträge von Einzelpersonen, Institutionen, Stiftungen oder sonstigen nationalen Einrichtungen,
- g)
- durch einen Beitrag des EIT,
- h)
- durch Finanzinstrumente, einschließlich der aus dem Gesamthaushalt der Union finanzierten.
Die Beiträge können auch Sachleistungen umfassen.
(3) Die Modalitäten für den Zugang zu Finanzmitteln des EIT werden in der in Artikel 21 Absatz 1 genannten Finanzregelung des EIT festgelegt.
(4) Der EIT-Beitrag zu den KIC kann bis zu 100 % der gesamten förderfähigen Kosten der KIC-Mehrwertaktivitäten decken.
(5) Die KIC oder ihre Partnerorganisationen können Finanzhilfen der Gemeinschaft beantragen, insbesondere im Rahmen der Programme und Fonds der Gemeinschaft und im Einklang mit deren jeweiligen Regeln sowie gleichberechtigt mit anderen Anträgen. Solche Finanzhilfen dürfen jedoch nicht für Tätigkeiten verwendet werden, die bereits aus dem Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union finanziert werden.
(6) Der EIT-Beitrag sollte im Durchschnitt nicht mehr als 25 % der Gesamtfinanzierung einer KIC betragen.
(7) Das EIT richtet ein leistungsorientiertes Überprüfungsverfahren für die Zuweisung eines angemessenen Teils seiner Finanzmittel für die KIC ein. Dieses Verfahren umfasst die Bewertung der Geschäftspläne und der Leistung der KIC, die durch die kontinuierliche Überwachung festgestellt wird.
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