Artikel 15 VO (EG) 2008/294

Programmplanung und Berichterstattung

(1) Das EIT beschließt ein fortlaufendes dreijähriges Arbeitsprogramm auf der Grundlage der SIA nach deren Annahme, mit einer Erklärung zu den zentralen Prioritäten und geplanten Vorhaben des EIT und der KIC, einschließlich einer Vorausschätzung des Finanzbedarfs mit Angabe der Finanzierungsquellen. Dieses muss auch geeignete Indikatoren für die Überwachung der Aktivitäten der KIC und des EIT enthalten und einem ergebnisorientierten Ansatz folgen. Das vorläufige fortlaufende dreijährige Arbeitsprogramm legt das EIT der Kommission bis zum 31. Dezember des Jahres vor, das zwei Jahre vor dem Inkrafttreten des entsprechenden dreijährigen Arbeitsprogramms endet (Jahr N-2).

Die Kommission gibt innerhalb von drei Monaten nach Vorlage des Arbeitsprogramms eine Stellungnahme zu den in Horizont 2020 festgelegten Einzelzielen des EIT und der Komplementarität zu Politik und Instrumenten der Union ab. Das EIT berücksichtigt die Stellungnahme der Kommission in angemessener Weise und begründet im Fall abweichender Standpunkte seine Position. Das EIT übermittelt das endgültige Arbeitsprogramm dem Europäischen Parlament, dem Rat, der Kommission, dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und dem Ausschuss der Regionen zur Information. Auf Anfrage legt der Direktor dem zuständigen Ausschuss des Europäischen Parlaments das endgültige Arbeitsprogramm vor.

(2) Das EIT beschließt bis zum 30. Juni jedes Jahres einen jährlichen Tätigkeitsbericht. Der Bericht beschreibt die Tätigkeiten des EIT und der KIC im vorangegangenen Kalenderjahr und bewertet deren Ergebnisse anhand der vorgegebenen Ziele und Indikatoren und des dafür festgelegten Zeitplans; er enthält ferner Angaben zu den mit der jeweiligen Tätigkeit verbundenen Risiken, zur Nutzung der verfügbaren Ressourcen und zur allgemeinen Funktionsweise des EIT. Das EIT leitet den jährlichen Bericht dem Europäischen Parlament und dem Rat zu und unterrichtet sie mindestens einmal jährlich über die Tätigkeiten des EIT, seinen Beitrag zu Horizont 2020 sowie zu den innovations-, forschungs- und bildungspolitischen Maßnahmen und Zielen der Union.

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