Artikel 7a VO (EG) 2008/294
Grundsätze für die Evaluierung und Überwachung der KIC
Das EIT organisiert, ausgehend von Schlüsselindikatoren zur Leistungsmessung, die unter anderem in der Verordnung (EU) Nr. 1291/2013 und in der SIA festgelegt sind, und in Zusammenarbeit mit der Kommission, eine kontinuierliche Überwachung und regelmäßige Evaluierung der Leistungen, Ergebnisse und Wirkung jeder KIC. Die Ergebnisse solcher Überwachungs- und Evaluierungsmaßnahmen werden dem Europäischen Parlament und dem Rat vorgelegt und veröffentlicht.
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