ANHANG II VO (EG) 2008/295
EINZELMODUL FÜR DIE STRUKTURSTATISTIK DER INDUSTRIE
ABSCHNITT 1
Ziel dieses Anhangs ist die Schaffung eines gemeinsamen Rahmens für die Erhebung, Erstellung, Übermittlung und Bewertung von Gemeinschaftsstatistiken über Struktur, Tätigkeit, Wettbewerbsfähigkeit und Leistung der Industrie.ABSCHNITT 2
Die zu erstellenden Statistiken beziehen sich auf die in Artikel 1 Buchstaben a bis e genannten Bereiche, insbesondere auf- —
eine Kernliste von Statistiken für eine detaillierte Analyse von Struktur, Tätigkeit, Wettbewerbsfähigkeit und Leistung der Industriezweige,
- —
eine ergänzende Liste von Statistiken für die Untersuchung spezieller Themen.
ABSCHNITT 3
Die Statistiken werden für alle Tätigkeiten der Abschnitte B, C, D und E der NACE Rev. 2 erstellt. Diese Abschnitte umfassen die Tätigkeiten Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden (B), Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren (C), Energieversorgung (D) sowie Wasserversorgung, Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen (E). Die Unternehmensstatistiken beziehen sich auf die Grundgesamtheit aller Unternehmen, die entsprechend ihren Haupttätigkeiten den Abschnitten B, C, D und E zugeordnet sind.ABSCHNITT 4
- 1.
- In den nachstehend aufgeführten Listen der Merkmale und Statistiken wird, soweit erforderlich, angegeben, für welche Arten von statistischen Einheiten die Statistiken erstellt werden und ob sie jährlich oder mehrjährlich erstellt werden. Die kursiv geschriebenen Statistiken und Merkmale sind auch in den Listen des in Anhang I festgelegten gemeinsamen Moduls enthalten.
- 2.
- Jährliche demografische Statistiken:
Strukturelle DatenCode Bezeichnung 11 11 0 Zahl der Unternehmen 11 21 0 Zahl der örtlichen Einheiten 11 31 0 Zahl der fachlichen Einheiten - 3.
- Unternehmensmerkmale, für die jährliche Statistiken erstellt werden:
BuchführungsdatenCode Bezeichnung Anmerkungen 12 11 0 Umsatz 12 12 0 Produktionswert 12 13 0 Bruttogewinnspanne bei Handelswaren 12 15 0 Bruttowertschöpfung zu Faktorkosten 12 17 0 Bruttobetriebsüberschuss 13 11 0 Waren- und Dienstleistungskäufe insgesamt 13 12 0 Käufe von Waren und Dienstleistungen zum Wiederverkauf in unverändertem Zustand 13 13 1 Aufwendungen für Leiharbeitnehmer 13 21 3 Vorratsveränderungen bei fertigen und unfertigen Erzeugnissen aus der Produktion der Einheit 13 31 0 Personalaufwendungen 13 32 0 Löhne und Gehälter 13 33 0 Sozialversicherungskosten Daten zum Anlagevermögen13 41 1 Zahlungen für langfristig gemietete und mit Operating-Leasing beschaffte Produktionsanlagen 15 11 0 Bruttoinvestitionen in Sachanlagen 15 12 0 Bruttoinvestitionen in Grundstücke 15 13 0 Bruttoinvestitionen in bestehende Gebäude und Bauten 15 14 0 Bruttoinvestitionen in Errichtung und Umbau von Gebäuden 15 15 0 Bruttoinvestitionen in Maschinen und Ausrüstungen Daten zur Beschäftigung15 21 0 Verkäufe von Sachanlagen 16 11 0 Zahl der Beschäftigten 16 13 0 Zahl der Lohn- und Gehaltsempfänger 16 14 0 Zahl der Lohn- und Gehaltsempfänger in Vollzeiteinheiten Aufgliederung des Umsatzes nach Art der Tätigkeit16 15 0 Zahl der von den Lohn- und Gehaltsempfängern geleisteten Arbeitsstunden Käufe von Energieerzeugnissen18 11 0 Umsatz aus der Haupttätigkeit nach der dreistelligen Ebene der NACE Rev. 2 Umweltdaten20 11 0 Käufe von Energieprodukten (Wert) Ohne Abschnitte D und E 21 11 0 Investitionen in Einrichtungen und Anlagen, die dem Emissionsschutz dienen, sowie in spezielles Emissionsschutzzubehör (vorwiegend „End-of-pipe” -Einrichtungen)(*) 21 12 0 Investitionen in Einrichtungen und Anlagen in Verbindung mit sauberen Technologien ( „integrierte Technologie” )(*) - 4.
- Unternehmensmerkmale, für die mehrjährliche Statistiken erstellt werden:
Daten zum AnlagevermögenCode Bezeichnung 15 42 0 Bruttoinvestitionen in Konzessionen, Patenten, Lizenzen, Warenzeichen und ähnliche Rechte Aufgliederung des Umsatzes nach Art der Tätigkeit15 44 1 Investitionen in beschaffte Software 18 12 0 Umsatz aus industriellen Tätigkeiten 18 15 0 Umsatz aus Dienstleistungstätigkeiten Umweltdaten18 16 0 Umsatz aus Handelsware und aus Vermittlungstätigkeiten Vergabe an Unterauftragnehmer21 14 0 Gesamte laufende Ausgaben für Umweltschutz(**) 23 11 0 Zahlungen an Unterauftragnehmer - 5.
- Merkmale, für die jährliche regionale Statistiken erstellt werden:
BuchführungsdatenCode Bezeichnung Daten zur Beschäftigung13 32 0 Löhne und Gehälter 16 11 0 Zahl der Beschäftigten - 6.
- Merkmale der fachlichen Einheiten, für die jährliche Statistiken erstellt werden:
BuchführungsdatenCode Bezeichnung 12 11 0 Umsatz 12 12 0 Produktionswert Daten zum Anlagevermögen13 32 0 Löhne und Gehälter Daten zur Beschäftigung15 11 0 Bruttoinvestitionen in Sachanlagen 16 11 0 Zahl der Beschäftigten - 7.
- Für die in Abschnitt 9 aufgeführten Merkmale werden Pilotuntersuchungen durchgeführt.
ABSCHNITT 5
- 1.
- Das erste Berichtsjahr, für das jährliche Statistiken erstellt werden, ist das Kalenderjahr 2008. Das jeweils erste Berichtsjahr für die Statistiken, die mehrjährlich erstellt werden, ist nachstehend für die Codes angegeben, unter denen die Merkmale aufgeführt sind.
Kalenderjahr Code 2009 15 42 0 und 15 44 1 2008 18 12 0, 18 15 0, 18 16 0 und 23 11 0 - 2.
- Mehrjährliche Statistiken werden mindestens alle fünf Jahre erstellt.
- 3.
- Das erste Berichtsjahr, für das Statistiken über das Merkmal 21 14 0 zu erstellen sind, ist das Kalenderjahr 2010.
- 4.
- Die Statistiken über das Merkmal 21 12 0 sind jährlich zu erstellen. Die Statistiken über das Merkmal 21 14 0 sind alle drei Jahre zu erstellen.
ABSCHNITT 6
Die Mitgliedstaaten geben für jedes Schlüsselmerkmal den Grad der Genauigkeit — bezogen auf ein Konfidenzniveau von 95 % — an, den die Kommission in den Bericht nach Artikel 13 unter Berücksichtigung der Anwendung jenes Artikels in den einzelnen Mitgliedstaaten aufnimmt. Die Schlüsselmerkmale werden nach dem in Artikel 12 Absatz 3 genannten Regelungsverfahren mit Kontrolle festgelegt.ABSCHNITT 7
- 1.
- Die Ergebnisse werden mit Ausnahme der Merkmale 18 11 0, 18 12 0, 18 15 0 und 18 16 0 bis zur vierstelligen Ebene der NACE Rev. 2 (Klassen) aufgegliedert.
Die Merkmale 18 11 0, 18 12 0, 18 15 0, 18 16 0 werden bis zur dreistelligen Ebene der NACE Rev. 2 (Gruppen) aufgegliedert.
- 2.
- Bestimmte Ergebnisse werden ferner nach Größenklassen und bis zur dreistelligen Ebene der NACE Rev. 2 (Gruppen) aufgegliedert.
- 3.
- Die Statistiken betreffend die fachlichen Einheiten werden bis zur vierstelligen Ebene der NACE Rev. 2 (Klassen) aufgegliedert.
- 4.
- Die regionalen Statistiken werden bis zur zweistelligen Ebene der NACE Rev. 2 (Abteilungen) sowie zur Ebene 2 der NUTS aufgegliedert.
- 5.
- Die Ergebnisse für die Merkmale 21 11 0, 21 12 0 und 21 14 0 sind auf der zweistelligen Ebene der NACE Rev. 2 (Abteilungen) aufzugliedern.
- 6.
- Die Ergebnisse für die Merkmale 21 11 0, 21 12 0 und 21 14 0 werden nach folgenden Umweltschutzbereichen aufgegliedert: Umgebungsluft und Klima, Abwassermanagement, Abfallwirtschaft und andere Umweltschutzaktivitäten. Die Ergebnisse für die Umweltbereiche werden auf der zweistelligen Ebene (Abteilungen) der NACE Rev. 2 aufgegliedert.
ABSCHNITT 8
Die Ergebnisse werden innerhalb von 18 Monaten nach Ablauf des Kalenderjahres, das Berichtszeitraum ist, übermittelt. Nationale Vorergebnisse oder Schätzungen werden innerhalb von zehn Monaten nach Ablauf des Kalenderjahres, das Berichtszeitraum ist, für die Unternehmensstatistiken gemäß Abschnitt 4 Nummer 3 übermittelt, die für die folgenden Merkmale erstellt werden:Code | Bezeichnung |
---|---|
11 11 0 | Zahl der Unternehmen |
12 11 0 | Umsatz |
12 12 0 | Produktionswert |
13 11 0 | Waren- und Dienstleistungskäufe insgesamt |
13 32 0 | Löhne und Gehälter |
15 11 0 | Bruttoinvestitionen in Sachanlagen |
16 11 0 | Zahl der Beschäftigten |
ABSCHNITT 9
Die Mitgliedstaaten unterbreiten der Kommission einen Bericht über die Verfügbarkeit der Daten, die für die Erstellung der Statistiken für die folgenden Merkmale erforderlich sind:Code | Bezeichnung | Anmerkungen |
---|---|---|
21 11 0 | Investitionen in Einrichtungen und Anlagen, die dem Emissionsschutz dienen, sowie in spezielles Emissionsschutzzubehör (vorwiegend „End-of-pipe” -Einrichtungen) | Spezifische Aufgliederung in Bezug auf die Einhaltung des Protokolls von Kyoto zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen |
21 12 0 | Investitionen in Einrichtungen und Anlagen in Verbindung mit sauberen Technologien ( „integrierte Technologie” ) | Spezifische Aufgliederung in Bezug auf die Einhaltung des Protokolls von Kyoto zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen |
21 14 0 | Gesamte laufende Ausgaben für Umweltschutz | Spezifische Aufgliederung nach Ausgaben aufgrund der Durchführung der EU-Umweltpolitik |
23 12 0 | Einkünfte aus Unteraufträgen |
ABSCHNITT 10
Für die Erstellung von Statistiken über die Merkmale 21 12 0 und 21 14 0 endet der Übergangszeitraum mit dem Berichtsjahr 2008.Fußnote(n):
- (*)
Beläuft sich der Gesamtumsatz oder die Gesamtzahl der Beschäftigten in einer Abteilung der Abschnitte B bis E der NACE Rev. 2 in einem Mitgliedstaat auf weniger als 1 % des entsprechenden Gesamtwerts für die Gemeinschaft, so kann die Erhebung von Daten über die Parameter 21 11 0 und 21 12 0 im Rahmen dieser Verordnung unterbleiben. Sofern es für die Gestaltung der Politik der Gemeinschaft erforderlich ist, kann die Kommission gemäß dem in Artikel 12 Absatz 2 genannten Regelungsverfahren eine Ad-hoc-Erhebung der Daten verlangen.
- (**)
Beläuft sich der Gesamtumsatz oder die Gesamtzahl der Beschäftigten in einer Abteilung der Abschnitte B bis E der NACE Rev. 2 in einem Mitgliedstaat auf weniger als 1 % des entsprechenden Gesamtwerts für die Gemeinschaft, so kann die Erhebung von Daten über den Parameter 21 14 0 im Rahmen dieser Verordnung unterbleiben. Sofern es für die Gestaltung der Politik der Gemeinschaft erforderlich ist, kann die Kommission gemäß dem in Artikel 12 Absatz 2 genannten Regelungsverfahren eine Ad-hoc-Erhebung der Daten verlangen.
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