ANHANG III VO (EG) 2008/295
EINZELMODUL FÜR DIE STRUKTURSTATISTIK DES HANDELS
ABSCHNITT 1
Ziel dieses Anhangs ist die Schaffung eines gemeinsamen Rahmens für die Erhebung, Erstellung, Übermittlung und Bewertung von Gemeinschaftsstatistiken über Struktur, Tätigkeit, Wettbewerbsfähigkeit und Leistung des Handelssektors.ABSCHNITT 2
Die zu erstellenden Statistiken beziehen sich auf die in Artikel 1 Buchstaben a bis e genannten Bereiche, insbesondere auf- —
die Struktur des Handelssektors und seine Entwicklung,
- —
die Vertriebstätigkeit sowie die Bezugs- und Absatzformen.
ABSCHNITT 3
- 1.
- Die Statistiken werden für alle unter Abschnitt G der NACE Rev. 2 fallenden Tätigkeiten erstellt. Dieser Abschnitt umfasst die Tätigkeiten des Groß- und Einzelhandels sowie der Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen. Die Unternehmensstatistiken beziehen sich auf die Grundgesamtheit aller Unternehmen, die entsprechend ihren Haupttätigkeiten Abschnitt G zugeordnet sind.
- 2.
- Belaufen sich der Gesamtumsatz und die Gesamtzahl der Beschäftigten in einer Abteilung des Abschnitts G der NACE Rev. 2 in einem Mitgliedstaat normalerweise auf weniger als 1 % des Gesamtwerts für die Gemeinschaft, so kann die Erhebung von Daten im Sinne dieses Anhangs, soweit sie nicht nach Anhang I vorgesehen ist, im Rahmen dieser Verordnung unterbleiben.
- 3.
- Sofern es für die Gestaltung der Politik der Gemeinschaft erforderlich ist, kann die Kommission nach dem in Artikel 12 Absatz 2 genannten Regelungsverfahren eine Ad-hoc-Erhebung der unter Nummer 2 genannten Daten verlangen.
ABSCHNITT 4
- 1.
- In den nachstehend aufgeführten Listen der Merkmale und Statistiken wird, soweit erforderlich, angegeben, für welche Arten von statistischen Einheiten die Statistiken erstellt werden und ob sie jährlich oder mehrjährlich erstellt werden. Die kursiv geschriebenen Statistiken sind auch in den Listen des in Anhang I festgelegten gemeinsamen Moduls enthalten.
- 2.
- Jährliche demografische Statistiken:
Strukturelle DatenCode Bezeichnung 11 11 0 Zahl der Unternehmen 11 21 0 Zahl der örtlichen Einheiten - 3.
- Unternehmensmerkmale, für die jährliche Statistiken erstellt werden:
BuchführungsdatenCode Bezeichnung 12 11 0 Umsatz 12 12 0 Produktionswert 12 13 0 Bruttogewinnspanne bei Handelswaren 12 15 0 Bruttowertschöpfung zu Faktorkosten 12 17 0 Bruttobetriebsüberschuss 13 11 0 Waren- und Dienstleistungskäufe insgesamt 13 12 0 Käufe von Waren und Dienstleistungen zum Wiederverkauf in unverändertem Zustand 13 13 1 Zahlungen für Leiharbeitnehmer 13 21 0 Vorratsveränderungen bei Waren und Dienstleistungen 13 21 1 Vorratsveränderungen von zum Wiederverkauf in unverändertem Zustand gekauften Waren und Dienstleistungen 13 31 0 Personalaufwendungen 13 32 0 Löhne und Gehälter Daten zum Anlagevermögen13 33 0 Sozialversicherungskosten 15 11 0 Bruttoinvestitionen in Sachanlagen 15 12 0 Bruttoinvestitionen in Grundstücke 15 13 0 Bruttoinvestitionen in bestehende Gebäude und Bauten 15 14 0 Bruttoinvestitionen in Errichtung und Umbau von Gebäuden 15 15 0 Bruttoinvestitionen in Maschinen und Ausrüstungen Daten zur Beschäftigung15 21 0 Verkäufe von Sachanlagen 16 11 0 Zahl der Beschäftigten 16 13 0 Zahl der Lohn- und Gehaltsempfänger 16 14 0 Zahl der Lohn- und Gehaltsempfänger in Vollzeiteinheiten - 4.
- Unternehmensmerkmale, für die mehrjährliche Statistiken erstellt werden:
Code Bezeichnung Anmerkungen Angaben zu den Verkaufsformen der Unternehmen Nur Abteilung 47 17 32 0 Zahl der Ladengeschäfte Aufgliederung des Umsatzes nach Art der Tätigkeit 18 10 0 Umsatz aus land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen sowie aus industriellen Tätigkeiten 18 15 0 Umsatz aus Dienstleistungstätigkeiten 18 16 0 Umsatz aus Handel (Ankauf und Wiederverkauf) und Vermittlungstätigkeiten Aufgliederung des Umsatzes nach Produktart 18 21 0 Aufgliederung des Umsatzes nach Produkten (gemäß Abschnitt G der CPA)(*) - 5.
- Merkmale, für die jährliche regionale Statistiken erstellt werden:
BuchführungsdatenCode Bezeichnung Daten zur Beschäftigung13 32 0 Löhne und Gehälter 16 11 0 Zahl der Beschäftigten - 6.
- Merkmale, für die mehrjährliche regionale Statistiken erstellt werden:
BuchführungsdatenCode Bezeichnung Anmerkungen Angaben zu den Verkaufsformen der Unternehmen12 11 0 Umsatz Nur Abteilungen 45 und 47 17 33 1 Verkaufsfläche Nur Abteilung 47
ABSCHNITT 5
- 1.
- Das erste Berichtsjahr, für das Statistiken erstellt werden, ist das Kalenderjahr 2008. Das jeweils erste Berichtsjahr für die Statistiken, die mehrjährlich erstellt werden, ist nachstehend für jede der Abteilungen der NACE Rev. 2, für die Daten erhoben werden, sowie für die mehrjährlichen regionalen Statistiken angegeben:
Kalenderjahr Aufgliederung 2012 Abteilung 47 2008 Abteilung 46 2009 Regionale Statistiken 2010 Abteilung 45 - 2.
- Mehrjährliche Statistiken werden alle fünf Jahre erstellt.
ABSCHNITT 6
Die Mitgliedstaaten geben für jedes Schlüsselmerkmal den Grad der Genauigkeit — bezogen auf ein Konfidenzniveau von 95 % — an, den die Kommission in den Bericht nach Artikel 13 unter Berücksichtigung der Anwendung jenes Artikels in den einzelnen Mitgliedstaaten aufnimmt. Die Schlüsselmerkmale werden nach dem in Artikel 12 Absatz 3 genannten Regelungsverfahren mit Kontrolle festgelegt.ABSCHNITT 7
- 1.
- Die Mitgliedstaaten erstellen nach den Klassen der NACE Rev. 2 aufgegliederte nationale Teilergebnisse, damit Gemeinschaftsaggregate gebildet werden können.
- 2.
- Bestimmte Ergebnisse werden ferner für jede Gruppe der NACE Rev. 2 nach Größenklassen aufgegliedert.
- 3.
- Die regionalen Statistiken werden bis zur dreistelligen Ebene der NACE Rev. 2 (Gruppen) sowie zur Ebene 2 der NUTS aufgegliedert.
- 4.
- Der Geltungsbereich der regionalen Statistiken, die mehrjährlich erstellt werden, entspricht der Grundgesamtheit aller örtlichen Einheiten, die nach ihrer Hauptaktivität in Abteilung G eingeordnet werden. Jedoch kann er auf die örtlichen Einheiten begrenzt werden, die von Unternehmen abhängen, die dem Abschnitt G der NACE Rev. 2 zuzuordnen sind, wenn diese Population mehr als 95 % des gesamten Geltungsbereichs ausmacht. Der entsprechende Satz wird anhand der im Unternehmensregister verzeichneten Beschäftigungsmerkmale berechnet.
ABSCHNITT 8
- 1.
- Die Ergebnisse werden innerhalb von 18 Monaten nach Ablauf des Kalenderjahres, das Berichtszeitraum ist, übermittelt.
- 2.
- Nationale Vorergebnisse oder Schätzungen werden innerhalb von zehn Monaten nach Ablauf des Kalenderjahres, das Berichtszeitraum ist, für die Unternehmensstatistiken übermittelt, die für die folgenden Merkmale erstellt werden:
BuchführungsdatenCode Title Daten zur Beschäftigung12 11 0 Umsatz 16 11 0 Zahl der Beschäftigten Diese Vorergebnisse werden bis zur dreistelligen Ebene der NACE Rev. 2 (Gruppen) aufgegliedert.
ABSCHNITT 9
Für die Erstellung von Statistiken zu den Merkmalen 13 13 1 und 16 14 0 beträgt der Übergangszeitraum nicht mehr als zwei Jahre nach dem in Abschnitt 5 angegebenen ersten Berichtsjahr (2008).Fußnote(n):
- (*)
Verordnung (EWG) Nr. 3696/93 des Rates vom 29. Oktober 1993 betreffend die statistische Güterklassifikation in Verbindung mit den Wirtschaftszweigen in der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (ABl. L 342 vom 31.12.1993, S. 1). Zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1882/2003.
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