ANHANG IV VO (EG) 2008/295

EINZELMODUL FÜR DIE STRUKTURSTATISTIK DES BAUGEWERBES

ABSCHNITT 1

Ziel dieses Anhangs ist die Schaffung eines gemeinsamen Rahmens für die Erhebung, Erstellung, Übermittlung und Bewertung von Gemeinschaftsstatistiken über Struktur, Tätigkeit, Wettbewerbsfähigkeit und Leistung des Baugewerbes.

ABSCHNITT 2

Die zu erstellenden Statistiken beziehen sich auf die in Artikel 1 Buchstaben a bis e genannten Bereiche, insbesondere auf

eine Kernliste von Statistiken für eine detaillierte Analyse von Struktur, Tätigkeit, Wettbewerbsfähigkeit und Leistung des Baugewerbes,

eine ergänzende Liste von Statistiken für die Untersuchung spezieller Themen.

ABSCHNITT 3

1.
Die Statistiken werden für alle unter Abschnitt F der NACE Rev. 2 fallenden Tätigkeiten erstellt. Die Unternehmensstatistiken beziehen sich auf die Grundgesamtheit aller Unternehmen, die entsprechend ihrer Haupttätigkeit Abschnitt F zugeordnet sind.
2.
Belaufen sich der Gesamtumsatz und die Gesamtzahl der Beschäftigten in einer Abteilung des Abschnitts F der NACE Rev. 2 in einem Mitgliedstaat normalerweise auf weniger als 1 % des Gesamtwerts für die Gemeinschaft, so kann die Erhebung von Daten im Sinne dieses Anhangs, soweit sie nicht nach Anhang I vorgesehen ist, im Rahmen der Verordnung unterbleiben.
3.
Sofern es für die Gestaltung der Politik der Gemeinschaft erforderlich ist, kann die Kommission nach dem in Artikel 12 Absatz 2 genannten Regelungsverfahren eine Ad-hoc-Erhebung der unter Nummer 2 genannten Daten verlangen.

ABSCHNITT 4

1.
In den nachstehend aufgeführten Listen der Merkmale und Statistiken wird, soweit erforderlich, angegeben, für welche Arten von statistischen Einheiten die Statistiken erstellt werden und ob sie jährlich oder mehrjährlich erstellt werden. Die kursiv geschriebenen Statistiken und Merkmale sind auch in den Listen des in Anhang I festgelegten gemeinsamen Moduls enthalten.
2.
Jährliche demografische Statistiken:

Strukturelle Daten
CodeBezeichnung
11 11 0Zahl der Unternehmen
11 21 0Zahl der örtlichen Einheiten

3.
Unternehmensmerkmale, für die jährliche Statistiken erstellt werden:

BuchführungsdatenDaten zum AnlagevermögenDaten zur BeschäftigungAufgliederung des Umsatzes nach Art der TätigkeitKäufe von Energieprodukten
CodeBezeichnungAnmerkungen
12 11 0Umsatz
12 12 0Produktionswert
12 13 0Bruttogewinnspanne bei HandelswarenAbteilungen 41 und 42 und Gruppen 43.1 und 43.9 — Übermittlung freigestellt
12 15 0Bruttowertschöpfung zu Faktorkosten
12 17 0Bruttobetriebsüberschuss
13 11 0Waren- und Dienstleistungskäufe insgesamt
13 12 0Käufe von Waren und Dienstleistungen zum Wiederverkauf in unverändertem ZustandAbteilungen 41 und 42 und Gruppen 43.1 und 43.9 — Übermittlung freigestellt
13 13 1Aufwendungen für Leiharbeitnehmer
13 21 3Vorratsveränderungen bei fertigen und unfertigen Erzeugnissen aus der Produktion der Einheit
13 31 0Personalaufwendungen
13 32 0Löhne und Gehälter
13 33 0Sozialversicherungskosten
13 41 1Zahlungen für langfristig gemietete und mit Operating-Leasing beschaffte Produktionsanlagen
15 11 0Bruttoinvestitionen in Sachanlagen
15 12 0Bruttoinvestitionen in Grundstücke
15 13 0Bruttoinvestitionen in bestehende Gebäude und Bauten
15 14 0Bruttoinvestitionen in Errichtung und Umbau von Gebäuden
15 15 0Bruttoinvestitionen in Maschinen und Ausrüstungen
15 21 0Verkäufe von Sachanlagen
16 11 0Zahl der Beschäftigten
16 13 0Zahl der Lohn- und Gehaltsempfänger
16 14 0Zahl der Lohn- und Gehaltsempfänger in Vollzeiteinheiten
16 15 0Zahl der von den Lohn- und Gehaltsempfängern geleisteten Arbeitsstunden
18 11 0Umsatz aus der Haupttätigkeit nach der dreistelligen Ebene der NACE Rev. 2
20 11 0Käufe von Energieprodukten (Wert)

4.
Unternehmensmerkmale, für die mehrjährliche Statistiken erstellt werden:

Daten zum AnlagevermögenAufgliederung des Umsatzes nach Art der TätigkeitVergabe an Unterauftragnehmer
CodeBezeichnungAnmerkungen
15 44 1Investitionen in beschaffte Software
18 12 1Umsatz aus industriellen Tätigkeiten mit Ausnahme der Bautätigkeit
18 12 2Umsatz aus der Bautätigkeit
18 15 0Umsatz aus Dienstleistungstätigkeiten
18 16 0Umsatz aus Handel (Ankauf und Wiederverkauf) sowie aus Vermittlungstätigkeiten
18 31 0Umsatz aus dem HochbauNur Abteilungen 41 und 42 und Gruppen 43.1 und 43.9
18 32 0Umsatz aus dem TiefbauNur Abteilungen 41 und 42 und Gruppen 43.1 und 43.9
23 11 0Zahlungen an Unterauftragnehmer
23 12 0Einkünfte aus Unteraufträgen

5.
Merkmale, für die jährliche regionale Statistiken erstellt werden:

BuchführungsdatenDaten zur Beschäftigung
CodeBezeichnung
13 32 0Löhne und Gehälter
16 11 0Zahl der Beschäftigten

6.
Merkmale der fachlichen Einheiten, für die jährliche Statistiken erstellt werden:

BuchführungsdatenDaten zur Beschäftigung
CodeBezeichnung
12 11 0Umsatz
12 12 0Produktionswert
13 32 0Löhne und Gehälter
15 11 0Bruttoinvestitionen in Sachanlagen
16 11 0Zahl der Beschäftigten

ABSCHNITT 5

1.
Das erste Berichtsjahr, für das jährliche Statistiken erstellt werden, ist das Kalenderjahr 2008. Das jeweils erste Berichtsjahr für die Statistiken, die mehrjährlich erstellt werden, ist nachstehend für die Codes angegeben, unter denen die Merkmale aufgeführt sind.

KalenderjahrCode
200915 44 1
200818 12 1, 18 12 2, 18 15 0, 18 16 0, 18 31 0, 18 32 0, 23 11 0 and 23 12 0

2.
Mehrjährliche Statistiken werden mindestens alle fünf Jahre erstellt.

ABSCHNITT 6

Die Mitgliedstaaten geben für jedes Schlüsselmerkmal den Grad der Genauigkeit — bezogen auf ein Konfidenzniveau von 95 % — an, den die Kommission in den Bericht nach Artikel 13 unter Berücksichtigung der Anwendung jenes Artikels in den einzelnen Mitgliedstaaten aufnimmt. Die Schlüsselmerkmale werden nach dem in Artikel 12 Absatz 3 genannten Regelungsverfahren mit Kontrolle festgelegt.

ABSCHNITT 7

1.
Die Ergebnisse werden mit Ausnahme der Merkmale 15 44 1, 18 11 0, 18 12 1, 18 12 2, 18 15 0, 18 16 0, 18 31 0 und 18 32 0 bis zur vierstelligen Ebene der NACE Rev. 2 (Klassen) aufgegliedert.

Die Ergebnisse für die Merkmale 15 44 1, 18 11 0, 18 12 1, 18 12 2, 18 15 0, 18 16 0, 18 31 0 und 18 32 0 werden bis zur dreistelligen Ebene der NACE Rev. 2 (Gruppen) aufgegliedert.

2.
Bestimmte Ergebnisse werden ferner nach Größenklassen und bis zur dreistelligen Ebene der NACE Rev. 2 (Gruppen) aufgegliedert.
3.
Die Statistiken betreffend die fachlichen Einheiten werden bis zur vierstelligen Ebene der NACE Rev. 2 (Klassen) aufgegliedert.
4.
Die regionalen Statistiken werden bis zur zweistelligen Ebene der NACE Rev. 2 (Abteilungen) und zur Ebene 2 der NUTS aufgegliedert.

ABSCHNITT 8

Die Ergebnisse werden innerhalb von 18 Monaten nach Ablauf des Kalenderjahres, das Berichtszeitraum ist, übermittelt. Nationale Vorergebnisse oder Schätzungen werden innerhalb von zehn Monaten nach Ablauf des Kalenderjahres, das Berichtszeitraum ist, für die Unternehmensstatistiken übermittelt, die für die folgenden Merkmale erstellt werden:Strukturelle DatenBuchführungsdatenDaten zum AnlagevermögenDaten zur Beschäftigung
CodeBezeichnung
11 11 0Zahl der Unternehmen
12 11 0Umsatz
12 12 0Produktionswert
13 11 0Waren- und Dienstleistungskäufe insgesamt
13 32 0Löhne und Gehälter
15 11 0Bruttoinvestitionen in Sachanlagen
16 11 0Zahl der Beschäftigten
Diese Vorergebnisse werden bis zur dreistelligen Ebene der NACE Rev. 2 (Gruppen) aufgegliedert.

ABSCHNITT 9

Ein Übergangszeitraum kann nicht gewährt werden.

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