Artikel 2 VO (EG) 2008/3
Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen
(1) Bei den Maßnahmen gemäß Artikel 1 Absatz 1 handelt es sich um
- a)
- Öffentlichkeitsarbeit, Absatzförderungs- und Werbemaßnahmen, insbesondere zur Hervorhebung der wesentlichen Merkmale und Vorzüge von Gemeinschaftserzeugnissen, vor allem in Bezug auf Qualität, Lebensmittelsicherheit, besondere Produktionsmethoden, Nährwert und Hygiene, Etikettierung, Tier- und Umweltschutz;
- b)
- Informationskampagnen, insbesondere über die Gemeinschaftsregelungen für geschützte Ursprungsbezeichnungen (g.U.), geschützte geografische Angaben (g.g.A.), garantiert traditionelle Spezialitäten (g.t.S.) und den ökologischen Landbau sowie über sonstige Gemeinschaftsregelungen betreffend Qualitätsnormen und die Etikettierung von Agrarerzeugnissen und Lebensmitteln und über die in den einschlägigen Gemeinschaftsvorschriften vorgesehenen grafischen Symbole;
- c)
- Informationskampagnen über die Gemeinschaftsregelung für Weine mit geschützter Ursprungsbezeichnung oder geografischer Angabe, Weine mit Angabe der Keltertraubensorte und Spirituosen mit geschützter geografischer Angabe;
- d)
- Untersuchungen zu Folgenabschätzungen der Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen.
(2) Im Binnenmarkt können die Maßnahmen gemäß Artikel 1 Absatz 1 auch Informationsmaßnahmen zu verantwortlichem Trinkverhalten und den Schäden infolge unverantwortlichen Alkoholkonsums einschließen.
Im Binnenmarkt können die förderfähigen Maßnahmen auch in Form einer Beteiligung an nationalen und europäischen Veranstaltungen, Messen und Ausstellungen durch Errichtung von Ständen zur Aufwertung des Images von Gemeinschaftsprodukten erfolgen.
(3) In Drittländern können die Maßnahmen gemäß Artikel 1 Absatz 1 auch erfolgen in Form
- a)
- von Maßnahmen zur Information über die Gemeinschaftsregelung für Tafelwein;
- b)
- der Beteiligung an nationalen und internationalen Veranstaltungen, Messen und Ausstellungen, insbesondere durch Errichtung von Ständen zur Aufwertung des Images von Gemeinschaftsprodukten;
- c)
- von Studien über neue Märkte, die zur Erschließung neuer Absatzmöglichkeiten erforderlich sind;
- d)
- hochrangiger Handelsmissionen.
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