Artikel 1 VO (EG) 2008/31

Das partnerschaftliche Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Madagaskar wird im Namen der Gemeinschaft genehmigt.

Der Wortlaut des Abkommens ist dieser Verordnung beigefügt(1).

Fußnote(n):

(1)

Wortlaut des Abkommens siehe ABl. L 331 vom 17.12.2007, S. 7.

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