Artikel 1 VO (EG) 2008/31
Das partnerschaftliche Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Madagaskar wird im Namen der Gemeinschaft genehmigt.
Der Wortlaut des Abkommens ist dieser Verordnung beigefügt(1).
Fußnote(n):
- (1)
Wortlaut des Abkommens siehe ABl. L 331 vom 17.12.2007, S. 7.
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