Artikel 1 VO (EG) 2008/324
Gegenstand
Diese Verordnung legt Verfahren für die Durchführung von Kommissionsinspektionen fest, um die Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 725/2004 auf der Ebene der einzelnen Mitgliedstaaten, der einzelnen Hafenanlagen und der einschlägigen Unternehmen zu überwachen.
Darüber hinaus werden Verfahren festgelegt, nach denen die Kommission die Umsetzung der Richtlinie 2005/65/EG zusammen mit den Inspektionen auf der Ebene der Mitgliedstaaten und der Hafenanlagen der von den Mitgliedstaaten gemäß Artikel 2 Absatz 11 dieser Richtlinie festgelegten Häfen überwacht.
Die Inspektionen sind auf transparente, wirksame, harmonisierte und durchgängige Weise durchzuführen.
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