Artikel 6 VO (EG) 2008/324
Technische Unterstützung bei Kommissionsinspektionen durch die Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs
Im Rahmen ihrer technischen Unterstützung für die Kommission gemäß Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 1406/2002 stellt die Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs technische Sachverständige zur Verfügung, die an den Kommissionsinspektionen einschließlich der dazugehörigen Vorbereitungs- und Berichtsphasen teilnehmen.
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