ANHANG X VO (EG) 2008/423
Vorschriften für Dimethyldicarbonat
ANWENDUNGSBEREICH
Dimethyldicarbonat kann Wein mit folgendem Ziel zugesetzt werden: um die mikrobiologische Stabilisierung des in Flaschen abgefüllten Weins, der gärfähige Zucker enthält, zu gewährleisten.VORSCHRIFTEN
- —
-
Der Zusatz darf erst kurz vor der Abfüllung in Flaschen erfolgen; diese ist das Einfüllen des betreffenden Erzeugnisses in Behälter mit einem Inhalt von 60 Litern oder weniger für gewerbliche Zwecke.
- —
Der Behandlung darf nur Wein mit einem Zuckergehalt von mindestens 5 g/l unterzogen werden.
- —
Die Verwendungshöchstdosis wird in Anhang IV der vorliegenden Verordnung festgesetzt, und das Erzeugnis darf in dem vermarkteten Wein nicht feststellbar sein.
- —
Das verwendete Erzeugnis muss den Reinheitskriterien der Richtlinie 96/77/EG entsprechen.
- —
Diese Behandlung muss in den Büchern gemäß Artikel 70 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1493/1999 vermerkt werden.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.