ANHANG XV VO (EG) 2008/423

Erhöhung des zulässigen Gesamtgehalts an Schwefeldioxid, wenn es die Witterungsverhältnisse erforderlich machen

(Artikel 23 Absatz 4 der vorliegenden Verordnung)

Jahr Mitgliedstaat Weinbauzone(n) Betreffende Weine
1. 2000 Deutschland Alle Weinbauzonen des deutschen Hoheitsgebiets Alle Weine aus im Jahr 2000 geernteten Trauben
2. 2006 Deutschland Die Weinbauzonen der Länder Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Rheinland-Pfalz Alle Weine aus im Jahr 2006 geernteten Trauben
3. 2006 Frankreich Die Weinbauzonen der Departements Bas-Rhin und Haut-Rhin Alle Weine aus im Jahr 2006 geernteten Trauben

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