Artikel 54 VO (EG) 2008/450

Durchführungsvorschriften

Die Vorschriften, die eine Änderung nicht wesentlicher Bestimmungen dieser Verordnung durch deren Ergänzung bewirken und in denen Folgendes festgelegt wird:

a)
die Vorschriften für die Bemessung des Betrags der auf eine Ware zu erhebenden Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben;
b)
weitere besondere Vorschriften für bestimmte Verfahren;
c)
Ausnahmeregelungen zu den Artikeln 52 und 53, insbesondere zur Vermeidung der Umgehung der zolltariflichen Maßnahmen nach Artikel 33 Absatz 2 Buchstabe h,

werden nach dem Regelungsverfahren mit Kontrolle gemäß Artikel 184 Absatz 4 erlassen.

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