Artikel 54 VO (EG) 2008/450
Durchführungsvorschriften
Die Vorschriften, die eine Änderung nicht wesentlicher Bestimmungen dieser Verordnung durch deren Ergänzung bewirken und in denen Folgendes festgelegt wird:
- a)
- die Vorschriften für die Bemessung des Betrags der auf eine Ware zu erhebenden Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben;
- b)
- weitere besondere Vorschriften für bestimmte Verfahren;
- c)
- Ausnahmeregelungen zu den Artikeln 52 und 53, insbesondere zur Vermeidung der Umgehung der zolltariflichen Maßnahmen nach Artikel 33 Absatz 2 Buchstabe h,
werden nach dem Regelungsverfahren mit Kontrolle gemäß Artikel 184 Absatz 4 erlassen.
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