Artikel 99 VO (EG) 2008/450

Ausnahmeregelung für im Versand eintreffende Waren

Artikel 92 mit Ausnahme von Absatz 1 Unterabsatz 1 sowie die Artikel 95 bis 98 finden keine Anwendung, wenn sich die Waren beim Verbringen in das Zollgebiet der Gemeinschaft bereits im Versand befinden.

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