Artikel 5 VO (EG) 2008/451

Tätigkeiten der Kommission

Die Kommission gewährleistet in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten die Verbreitung, Aktualisierung und Förderung der CPA, indem sie insbesondere

a)
Erläuterungen zur CPA abfasst, aktualisiert und veröffentlicht,
b)
Leitlinien zur Anwendung der CPA erstellt und veröffentlicht,
c)
Entsprechungstabellen für die Entsprechungen zwischen der neuen Version der CPA und der Vorläuferversion der CPA, zwischen der Vorläuferversion der CPA und der neuen Version der CPA sowie zwischen der CPA und der Kombinierten Nomenklatur (KN) in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif(1) veröffentlicht und
d)
an der Verbesserung der Kohärenz mit anderen Klassifikationen arbeitet.

Fußnote(n):

(1)

ABl. L 256 vom 7.9.1987, S. 1. Zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 360/2008 der Kommission (ABl. L 111 vom 23.4.2008, S. 9).

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.