Artikel 117 VO (EG) 2008/479
Kontrollen und Verwaltungssanktionen sowie diesbezügliche Berichte
Mit Ausnahme der Bereiche, die unter Artikel 145 Buchstabe na der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 fallen, werden folgende Vorschriften nach dem Verfahren gemäß Artikel 113 Absatz 1 dieser Verordnung genehmigt:
- a)
- die Vorschriften zur Gewährleistung einer einheitlichen Anwendung der Gemeinschaftsvorschriften für den Weinsektor, insbesondere hinsichtlich der Kontrolle, und Bestimmungen über die spezifischen finanziellen Modalitäten der Verbesserung der Kontrollen;
- b)
- die Vorschriften für die von den Mitgliedstaaten vorzunehmenden Verwaltungs- und Warenkontrollen hinsichtlich der Einhaltung der Verpflichtungen, die sich aus der Anwendung dieser Verordnung ergeben;
- c)
- eine Regelung für die Verwaltungssanktionen, die im Falle der Nichteinhaltung der sich aus der Anwendung dieser Verordnung ergebenden Verpflichtungen anzuwenden sind, unter Berücksichtigung von Schwere, Umfang, Dauer und Häufigkeit des festgestellten Verstoßes;
- d)
- Vorschriften für die Wiedereinziehung von zu Unrecht geleisteten Zahlungen infolge der Anwendung dieser Verordnung;
- e)
- Vorschriften für die Berichterstattung über die durchgeführten Kontrollen und die Kontrollergebnisse.
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