Artikel 76 VO (EG) 2008/479
Besondere Sicherheit
(1) Bei Traubensäften und -mosten der KN-Codes 200961, 200969 und 220430, bei denen die Anwendung der Zölle des Gemeinsamen Zolltarifs vom Einfuhrpreis des Erzeugnisses abhängt, wird die Richtigkeit dieses Preises entweder durch eine für jede einzelne Sendung vorgenommene Kontrolle oder anhand eines pauschalen Einfuhrwertes überprüft, der von der Kommission auf der Grundlage der Preisnotierungen der betreffenden Erzeugnisse in den Ursprungsländern berechnet wird.
Liegt der angegebene Einfuhrpreis der betreffenden Sendung über dem pauschalen Einfuhrwert, der — sofern er zugrunde gelegt wird — um eine nach dem Verfahren gemäß Artikel 113 Absatz 1 festgesetzte Marge erhöht wird, die den Pauschalwert nicht um mehr als 10 % übersteigen darf, so muss eine Sicherheit in Höhe der Einfuhrzölle hinterlegt werden, die auf der Grundlage des pauschalen Einfuhrwertes festgesetzt werden.
Wird der Einfuhrpreis der betreffenden Sendung nicht angegeben, so hängt die Anwendung der Zollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs vom pauschalen Einfuhrwert oder von der Anwendung der maßgeblichen Zollvorschriften entsprechend den nach dem Verfahren gemäß Artikel 113 Absatz 1 festzulegenden Bedingungen ab.
(2) Sollten in Anhang VI Abschnitt B Nummer 5 oder Abschnitt C genannte, vom Rat festgelegte Abweichungen für eingeführte Erzeugnisse in Anspruch genommen werden, so hinterlegen die Einführer für diese Erzeugnisse zum Zeitpunkt der Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr eine Sicherheit bei den benannten Zollbehörden. Die Sicherheit wird freigegeben, wenn der Einführer gegenüber den Zollbehörden des Mitgliedstaats der Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr den von diesen akzeptierten Nachweis erbringt, dass aus den Mosten Traubensaft gewonnen wurde, der in andere, nicht dem Weinsektor zuzurechnende Erzeugnisse eingeht, oder dass sie — bei Verwendung zur Weinbereitung — entsprechend gekennzeichnet wurden.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.