Artikel 22 VO (EG) 2008/504
Mitteilung des Codes der Datenbanken der ausstellenden Stellen
Die Mitgliedstaaten stellen den übrigen Mitgliedstaaten und der Öffentlichkeit die Bezeichnungen, Anschriften (einschl. Kontaktangaben) sowie den sechsstelligen UELN-kompatiblen Identifizierungscode der Datenbanken der ausstellenden Stellen auf einer Website zur Verfügung.
Um die Mitgliedstaaten bei der Bereitstellung dieser Informationen zu unterstützen, richtet die Kommission eine Website ein, für die jeder Mitgliedstaat einen Link zu seiner nationalen Website angibt.
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