Artikel 16 VO (EG) 2008/517
Auswahl des Garns bei Rautenmaschennetztüchern
Netzgarn in Rautenmaschennetztüchern wird, wie in Anhang VIII gezeigt, wie folgt ausgewählt:
- a)
- bei Netzmaterial aus Einzelgarn wird das Garn gegenüberliegender Seiten von zehn ausgewählten Maschen gemessen;
- b)
- bei Netzmaterial aus Doppelgarn wird jeder Strang des Garns gegenüberliegender Seiten von fünf ausgewählten Maschen gemessen.
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