Artikel 1 VO (EG) 2008/521

Gründung

(1) Zur Umsetzung der gemeinsamen Technologieinitiative für Brennstoffzellen und Wasserstoff wird für den Zeitraum bis zum 31. Dezember 2017 ein gemeinsames Unternehmen im Sinne von Artikel 171 des Vertrags (nachstehend „Gemeinsames Unternehmen FCH” genannt) gegründet.

(2) Sitz des Gemeinsamen Unternehmens FCH ist Brüssel, Belgien.

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