Artikel 11 VO (EG) 2008/555
Definition
Im Sinne von Artikel 12 der Verordnung (EG) Nr. 479/2008 und des vorliegenden Abschnitts gilt der Verzicht auf die Ernte gewerblich angebauter Weintrauben am Ende des normalen Produktionszyklus nicht als grüne Weinlese.
Ferner wird die Fläche von Parzellen, die eine Unterstützung für die grüne Weinlese erhalten, bei der Berechnung der Ertragsgrenzen in den technischen Spezifikationen von Wein mit geografischer Angabe nicht berücksichtigt.
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