Artikel 36 VO (EG) 2008/555

Ausschluss

Für Erzeuger mit widerrechtlichen Rebflächen im Sinne der Artikel 85 and 86 der Verordnung (EG) Nr. 479/2008 und für Bestände zur Erzeugung von Edelreisern nach Artikel 60 Absatz 3 der vorliegenden Verordnung wird keine finanzielle Unterstützung im Rahmen der nationalen Stützungsprogramme gewährt.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.