Artikel 36 VO (EG) 2008/555
Ausschluss
Für Erzeuger mit widerrechtlichen Rebflächen im Sinne der Artikel 85 and 86 der Verordnung (EG) Nr. 479/2008 und für Bestände zur Erzeugung von Edelreisern nach Artikel 60 Absatz 3 der vorliegenden Verordnung wird keine finanzielle Unterstützung im Rahmen der nationalen Stützungsprogramme gewährt.
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