Artikel 45a VO (EG) 2008/555

Elektronisches Dokument

(1) Für die Einfuhr in die Union von Weinerzeugnissen aus Drittländern, die über ein Kontrollsystem verfügen, das von der Union als dem durch die Unionsvorschriften für dieselben Erzeugnisse errichteten System gleichwertig akzeptiert wird, können die gemäß den Artikeln 43 und 45 ausgestellten Dokumente V I 1 durch ein elektronisches Dokument ersetzt werden.

Ein Kontrollsystem in einem Drittland kann als dem von der Union für dieselben Erzeugnisse errichteten System gleichwertig akzeptiert werden, wenn es zumindest folgende Bedingungen erfüllt:

a)
Es bietet ausreichende Garantien in Bezug auf die Art, den Ursprung und die Rückverfolgbarkeit der im Hoheitsgebiet des betreffenden Drittlandes erzeugten oder gehandelten Weinerzeugnisse;
b)
es gewährleistet Zugang zu den im verwendeten elektronischen System geführten Daten, insbesondere in Bezug auf die Registrierung und die Identifizierung von Markteilnehmern, Kontrollstellen und Analyselabors;
c)
es gewährleistet die Möglichkeit, die Daten gemäß Buchstabe b im Rahmen einer gegenseitigen Amtshilfe zu prüfen.

Drittländer, die über ein von der Union gemäß Unterabsatz 2 als gleichwertig akzeptiertes Kontrollsystem verfügen, werden in das Verzeichnis von Anhang XII Teil C aufgenommen.

(2) Das elektronische Dokument gemäß Absatz 1 enthält zumindest die für die Ausstellung des Dokuments V I 1 erforderlichen Angaben.

Dem elektronischen Dokument wird von den zuständigen Behörden des Ausfuhrdrittlandes oder unter deren Aufsicht ein einziger administrativer Referenzcode zugeteilt. Dieser Code wird in die für die Einfuhr in das Gebiet der Union erforderlichen Handelspapiere aufgenommen.

(3) Auf Aufforderung der zuständigen Behörden des Bestimmungsmitgliedstaats wird Zugang zum elektronischen Dokument oder zu den für seine Ausstellung erforderlichen Angaben gewährt.

Die Daten gemäß Unterabsatz 1 können als Papierdokument angefordert werden, in dem die Daten in Form von Datenelementen wiedergegeben werden, die in derselben Weise dargestellt sind wie im elektronischen Dokument.

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