Artikel 53 VO (EG) 2008/555
Konformität der Dokumente V I 1 and V I 2
Die Dokumente V I 1 und V I 2, die den geltenden Vorschriften zum Zeitpunkt ihrer Erteilung entsprachen, diesen Vorschriften zu Beginn der Anwendung dieser Verordnung jedoch nicht mehr genügen, können bis zum 31. Dezember 2008 weiter verwendet werden.
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