Artikel 97 VO (EG) 2008/555

Rückforderung zu Unrecht geleisteter Zahlungen

Zu Unrecht geleistete Zahlungen einschließlich Zinsen werden von den Begünstigten zurückgefordert. Die Regeln von Artikel 73 der Verordnung (EG) Nr. 796/2004 finden sinngemäß Anwendung.

Die Anwendung von Verwaltungssanktionen und die Rückforderung von zu Unrecht geleisteten Zahlungen erfolgen unbeschadet der Mitteilung von Unregelmäßigkeiten an die Kommission gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1848/2006 der Kommission(1).

Fußnote(n):

(1)

ABl. L 355 vom 15.12.2006, S. 56.

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