Artikel 16 VO (EG) 2008/657
Europäisches Schulmilchposter
Schulische Einrichtungen, die Erzeugnisse im Rahmen dieser Verordnung verteilen, erstellen ein Poster gemäß den Mindestanforderungen in Anhang III oder lassen ein solches Poster erstellen, das deutlich sichtbar und lesbar am Haupteingang der Einrichtung dauerhaft anzubringen ist.
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