Artikel 20 VO (EG) 2008/683

Schutz der personenbezogenen Daten und der Privatsphäre

Die Kommission stellt sicher, dass der Schutz der personenbezogenen Daten und der Privatsphäre gewahrt und angemessene Sicherheitsmechanismen in die technischen Strukturen der Systeme integriert werden.

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