Artikel 20 VO (EG) 2008/683
Schutz der personenbezogenen Daten und der Privatsphäre
Die Kommission stellt sicher, dass der Schutz der personenbezogenen Daten und der Privatsphäre gewahrt und angemessene Sicherheitsmechanismen in die technischen Strukturen der Systeme integriert werden.
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