Artikel 19 VO (EG) 2008/689

Informationsaustausch

(1) Die Kommission und die Mitgliedstaaten erleichtern gegebenenfalls die Bereitstellung wissenschaftlicher, technischer, wirtschaftlicher und rechtlicher Informationen über die in den Anwendungsbereich dieser Verordnung fallenden Chemikalien, einschließlich toxikologischer, ökotoxikologischer und sicherheitsbezogener Informationen.

Die Kommission sorgt mit Unterstützung der Mitgliedstaaten gegebenenfalls für

a)
die Bereitstellung öffentlich zugänglicher Informationen über Rechtsvorschriften, die für die Ziele des Übereinkommens von Belang sind, und
b)
die Unterrichtung der Vertragsparteien und der sonstigen Länder auf direktem Weg oder über das Sekretariat über Maßnahmen, die einen oder mehrere Verwendungszwecke einer Chemikalie wesentlich einschränken.

(2) Die Kommission und die Mitgliedstaaten schützen im gegenseitigen Einvernehmen vertrauliche Informationen, die sie von einer Vertragspartei oder einem sonstigen Land erhalten haben.

(3) Unbeschadet der Richtlinie 2003/4/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2003 über den freien Zugang zu Informationen über die Umwelt(1) werden bei der Informationsübermittlung im Rahmen dieser Verordnung zumindest folgende Angaben nicht als vertraulich betrachtet:

a)
die in Anhang II und Anhang IV angegebenen Informationen;
b)
die in den Sicherheitsdatenblättern nach Artikel 16 Absatz 3 enthaltenen Informationen;
c)
das Verfallsdatum einer Chemikalie;
d)
das Herstellungsdatum einer Chemikalie;
d)
Informationen über Vorsichtsmaßnahmen, einschließlich der Einstufung in Gefahrenklassen, der Art des Risikos und der einschlägigen Sicherheitshinweise;
f)
die Zusammenfassung der Ergebnisse von toxikologischen und ökotoxikologischen Prüfungen;
g)
Informationen über den Umgang mit einer Verpackung, nachdem Chemikalien entnommen wurden.

Die Kommission fasst die übermittelten Informationen auf der Grundlage der Beiträge der Mitgliedstaaten in regelmäßigen Abständen zusammen.

Fußnote(n):

(1)

ABl. L 41 vom 14.2.2003, S. 26.

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