ANHANG III VO (EG) 2008/689

Von den bezeichneten nationalen Behörden der Mitgliedstaaten gemäß Artikel 9 an die Kommission zu übermittelnde Informationen

1.
Angabe der Mengen der unter Anhang I fallenden Chemikalien (in Form von Stoffen, Zubereitungen und Artikeln), die im Vorjahr ausgeführt wurden.

a)
Jahr, in dem Ausfuhren erfolgten.
b)
Zusammenfassende Darstellung der Mengen ausgeführter Chemikalien (in Form von Stoffen, Zubereitungen und Artikeln) gemäß nachstehender Tabelle.

Chemikalie Einführendes Land Menge des Stoffes

2.
Liste der Einführer

Chemikalie Einführendes Land Einführer bzw. einführendes Unternehmen Name, Anschrift und sonstige relevante Angaben zum Einführer bzw. zum einführenden Unternehmen

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.