ANHANG III VO (EG) 2008/689
Von den bezeichneten nationalen Behörden der Mitgliedstaaten gemäß Artikel 9 an die Kommission zu übermittelnde Informationen
- 1.
-
Angabe der Mengen der unter Anhang I fallenden Chemikalien (in Form von Stoffen, Zubereitungen und Artikeln), die im Vorjahr ausgeführt wurden.
- a)
- Jahr, in dem Ausfuhren erfolgten.
- b)
-
Zusammenfassende Darstellung der Mengen ausgeführter Chemikalien (in Form von Stoffen, Zubereitungen und Artikeln) gemäß nachstehender Tabelle.
Chemikalie Einführendes Land Menge des Stoffes … … …
- 2.
-
Liste der Einführer
Chemikalie Einführendes Land Einführer bzw. einführendes Unternehmen Name, Anschrift und sonstige relevante Angaben zum Einführer bzw. zum einführenden Unternehmen
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