Artikel 13 VO (EG) 2008/71

Vertraulichkeit

Unbeschadet der Bestimmungen des Artikels 14 gewährleistet das Gemeinsame Unternehmen Clean Sky den Schutz sensibler Informationen, deren Offenlegung die Interessen seiner Mitglieder oder der Teilnehmer an den Tätigkeiten des Gemeinsamen Unternehmens beeinträchtigen könnte.

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