Artikel 12 VO (EG) 2008/732

Der sich auf die Tarifunterposition 17011110 beziehende Artikel 11 Absätze 3 und 5 gilt nicht für in den französischen überseeischen Departements in den zollrechtlich freien Verkehr übergeführte Waren mit Ursprung in den Ländern, denen in diesem Abschnitt genannte Präferenzen gewährt werden.

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