Artikel 10 VO (EG) 2008/744
Pilotprojekte
Der EFF kann über die in Artikel 41 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1198/2006 vorgesehenen Maßnahmen hinaus zur Finanzierung von Pilotprojekten beitragen, die der Erprobung von technischen Verbesserungen zur Senkung des Energieverbrauchs von Fischereifahrzeugen, Motoren, Ausrüstungen oder Fanggeräten sowie der Verringerung der Emissionen und dem Beitrag zum Kampf gegen den Klimawandel dienen.
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