Artikel 5 VO (EG) 2008/767

Kategorien von Daten

(1) Ausschließlich folgende Kategorien von Daten werden im VIS gespeichert:

a)
alphanumerische Daten über den Antragsteller und über Visa, die gemäß Artikel 9 Nummern 1 bis 4 und den Artikeln 10 bis 14 beantragt, erteilt, abgelehnt, annulliert, aufgehoben oder verlängert wurden;
b)
Fotos gemäß Artikel 9 Nummer 5;
c)
Fingerabdruckdaten gemäß Artikel 9 Nummer 6;
d)
Verknüpfungen zu anderen Anträgen gemäß Artikel 8 Absätze 3 und 4.

(1a) Der CIR enthält die in Artikel 9 Absatz 4 Buchstaben a bis c, Absatz 5 und Absatz 6 genannten Daten. Die übrigen VIS-Daten werden im Zentralsystem des VIS gespeichert.

(2) Mitteilungen nach Artikel 16, Artikel 24 Absatz 2 und Artikel 25 Absatz 2, die über die Infrastruktur des VIS übermittelt werden, werden unbeschadet der Aufzeichnung der Datenverarbeitungsvorgänge gemäß Artikel 34 nicht im VIS gespeichert.

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