Artikel 2 VO (EG) 2008/810
Das Zollkontingent für Rindfleisch, frisch, gekühlt oder gefroren, gemäß Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe a wird wie folgt aufgeteilt:
- a)
- 29500 Tonnen Rindfleisch, entbeint, der KN-Codes 02013000 und 02061095, das folgender Begriffsbestimmung entspricht:
Ausgewählte Teilstücke von Rindern, stammend von seit dem Absetzen ausschließlich auf der Weide aufgezogenen Ochsen, Jungochsen und Färsen. Die Schlachtkörper von Ochsen werden als „JJ” , „J” , „U” oder „U2” , die von Jungochsen und Färsen als „AA” , „A” oder „B” gemäß dem vom argentinischen Sekretariat für Landwirtschaft, Viehzucht, Fischerei und Ernährung (Secretaría de Agricultura, Ganadería, Pesca y Alimentos — SAGPyA) erstellten amtlichen Klassifizierungsschema für Rindfleisch eingestuft.
Die Gesamtmenge beträgt jedoch 29375 Tonnen für den Einfuhrzeitraum 2011/12 und wird für die Einfuhrzeiträume 2012/13, 2013/14 und 2014/15 auf 30000 Tonnen angehoben.
Die Teilstücke werden gemäß Artikel 13 der Verordnung (EG) Nr. 1760/2000 des Europäischen Parlaments und des Rates(1) etikettiert.
Das Etikett kann mit der Angabe „Fleisch hochwertiger Qualität” versehen werden.
Dieses Kontingent hat die laufende Nummer 09.4450.
- b)
- 7150 Tonnen Erzeugnisgewicht Fleisch der KN-Codes 02012090, 020130, 02022090, 020230, 02061095 und 02062991, das folgender Begriffsbestimmung entspricht:
Ausgewählte Teilstücke von Jungochsen- oder Färsenschlachtkörpern, die in eine der folgenden amtlichen Kategorien eingestuft wurden: „Y” , „YS” , „YG” , „YGS” , „YP” und „YPS” entsprechend den Definitionen von AUS-MEAT Australien. Die Farbe des Rindfleischs muss den AUS-MEAT-Fleischfarbenreferenznormen 1 B bis 4 entsprechen, die Farbe des Fetts den AUS-MEAT-Fettfarbenreferenznormen 0 bis 4 und die (an der P8-Stelle gemessene) Fettdicke den AUS-MEAT-Fettklassen 2 bis 5.
Die Teilstücke werden gemäß Artikel 13 der Verordnung (EG) Nr. 1760/2000 etikettiert.
Das Etikett kann mit der Angabe „Fleisch hochwertiger Qualität” versehen werden;
Dieses Kontingent hat die laufende Nummer 09.4451.
- c)
- 6300 Tonnen Rindfleisch, entbeint, der KN-Codes 02013000 und 02061095, das folgender Begriffsbestimmung entspricht:
Ausgewählte Teilstücke von Rindern, stammend von Ochsen ( „novillo” ) oder Färsen ( „vaquillona” ) nach den Begriffsbestimmungen des vom uruguayischen nationalen Institut für Fleisch (Instituto Nacional de Carnes — INAC) erstellten amtlichen Schlachtkörperklassifizierungsschema für Rindfleisch. Die für die Erzeugung von hochwertigem Fleisch in Betracht kommenden Tiere wurden seit dem Absetzen ausschließlich auf der Weide aufgezogen. Die Schlachtkörper werden als „I” , „N” oder „A” , Fettgewebeklasse „1” , „2” oder „3” gemäß dem oben genannten Klassifizierungsschema eingestuft.
Die Teilstücke werden gemäß Artikel 13 der Verordnung (EG) Nr. 1760/2000 etikettiert.
Das Etikett kann mit der Angabe „Fleisch hochwertiger Qualität” versehen werden;
Dieses Kontingent hat die laufende Nummer 09.4452.
- d)
- 10000 Tonnen Rindfleisch, entbeint, der KN-Codes 02013000, 02023090, 02061095 und 02062991, das folgender Begriffsbestimmung entspricht:
Ausgewählte Teilstücke, stammend von seit dem Absetzen ausschließlich mit Weidegras gefütterten Ochsen oder Färsen. Die Schlachtkörper werden als „B” , Fettgewebeklasse „2” oder „3” gemäß dem vom brasilianischen Ministerium für Landwirtschaft, Viehzucht und Versorgung (Ministério da Agricultura, Pecuária e Abastecimento) erstellten amtlichen Schlachtkörperklassifizierungsschema für Rindfleisch eingestuft.
Die Teilstücke werden gemäß Artikel 13 der Verordnung (EG) Nr. 1760/2000 etikettiert.
Das Etikett kann mit der Angabe „Fleisch hochwertiger Qualität” versehen werden;
Dieses Kontingent hat die laufende Nummer 09.4453.
- e)
- 1300 Tonnen Erzeugnisgewicht Fleisch der KN-Codes 02012090, 020130, 02022090, 020230, 02061095 und 02062991, das folgender Begriffsbestimmung entspricht:
„Ausgewählte Teilstücke von Rindfleisch, ausschließlich von Weidetieren (Ochsen oder Färsen), deren Schlachtkörper 370 kg nicht überschreiten. Die Schlachtkörper werden nach dem vom New Zealand Meat Board verwalteten Klassifizierungssystem für Schlachtkörper als A, L, P, T oder F eingestuft, so zugeschnitten, dass sie eine Fettdicke von höchstens P aufweisen, und erreichen bei der Muskelfülle eine Klassifikation von 1 oder 2” .
Dieses Kontingent hat die laufende Nummer 09.4454.
- f)
- 11500 Tonnen Erzeugnisgewicht Fleisch der KN-Codes 0201, 0202, 02061095 und 02062991, das folgender Begriffsbestimmung entspricht:
Tierkörper oder alle Teilstücke von Rindern von weniger als 30 Monaten, die mindestens 100 Tage lang ein ausgewogenes, mindestens 70 % Körner enthaltendes Futter mit hohem Kaloriengehalt von insgesamt mindestens 20 Pfund täglich erhalten haben. Fleisch mit der Bezeichnung „choice” oder „prime” nach den Normen des „United States Department of Agriculture” (USDA) fällt automatisch unter die oben stehende Begriffsbestimmung. Nach den Normen der Lebensmittelüberwachungsstelle der Kanadischen Regierung in „Canada A” , „Canada AA” , „Canada AAA” , „Canada Choice” und „Canada Prime” , „A1” , „A2” und „A3” eingestuftes Fleisch entspricht dieser Begriffsbestimmung.;
Dieses Kontingent hat die laufende Nummer 09.4002
- g)
- 1000 Tonnen entbeintes Fleisch der KN-Codes 02013000 und 02023090, das folgender Begriffsbestimmung entspricht:
Filet/Lungenbraten (lomito)(2), Roastbeef/Beiried* und/oder Hochrippe/Rostbraten* (lomo), Hüfte/Hüferl* (rabadilla), Oberschale (carnaza negra) ausgewählter Ochsen oder Färsen von Kreuzungsbeständen mit weniger als 50 % Zebu-Rassen, die ausschließlich mit Weidegras oder Heu gefüttert wurden und unter die Kategorie V des Vacuno-Handelsklassenschemas mit einem Schlachtkörpergewicht von höchstens 260 kg fallen.
Die Teilstücke müssen gemäß Artikel 13 der Verordnung (EG) Nr. 1760/2000 etikettiert sein.
Das Etikett kann mit der Angabe „Fleisch hochwertiger Qualität” versehen werden.
Dieses Kontingent hat die laufende Nummer 09.4455.
Fußnote(n):
- (1)
ABl. L 204 vom 11.8.2000, S. 1.
- (2)
Österreichischer Ausdruck gemäß Protokoll Nr. 10 zur Beitrittsakte 1994.
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