Artikel 1 VO (EG) 2008/867

Geltungsbereich

Mit dieser Verordnung werden die Durchführungsbestimmungen zu den Artikeln 103 und 125 der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 hinsichtlich der Anerkennung der Marktteilnehmerorganisationen, der für eine Gemeinschaftsfinanzierung infrage kommenden Maßnahmen, der Genehmigung der Arbeitsprogramme und der Durchführung der genehmigten Arbeitsprogramme festgelegt.

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