Artikel 15 VO (EG) 2008/867
Kontrollberichte
Über jede Kontrolle vor Ort wird ein detaillierter Kontrollbericht angefertigt, der insbesondere folgende Angaben enthält:
- a)
- Zeitpunkt und Dauer der Kontrolle;
- b)
- Liste der Anwesenden;
- c)
- Liste der kontrollierten Rechnungen;
- d)
- laufende Nummern der ausgewählten Rechnungen in den Buchführungsunterlagen (Verzeichnis der Käufe oder der Verkäufe und Mehrwertsteuerverzeichnis, in denen die ausgewählten Rechnungen eingetragen wurden);
- e)
- Bankunterlagen, die die Bezahlung der ausgewählten Beträge belegen;
- f)
- Angabe der bereits durchgeführten Maßnahmen, die vor Ort eingehender geprüft wurden.
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