Artikel 15 VO (EG) 2008/867

Kontrollberichte

Über jede Kontrolle vor Ort wird ein detaillierter Kontrollbericht angefertigt, der insbesondere folgende Angaben enthält:

a)
Zeitpunkt und Dauer der Kontrolle;
b)
Liste der Anwesenden;
c)
Liste der kontrollierten Rechnungen;
d)
laufende Nummern der ausgewählten Rechnungen in den Buchführungsunterlagen (Verzeichnis der Käufe oder der Verkäufe und Mehrwertsteuerverzeichnis, in denen die ausgewählten Rechnungen eingetragen wurden);
e)
Bankunterlagen, die die Bezahlung der ausgewählten Beträge belegen;
f)
Angabe der bereits durchgeführten Maßnahmen, die vor Ort eingehender geprüft wurden.

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